"Cold Case" Jutta Hoffmann aus Lindenfels Lebenslange Haftstrafe fast 40 Jahre nach Mord
Nach dem Mord an der 15-jährigen Jutta Hoffmann in Lindenfels ist ein 62-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil wurde fast 40 Jahre nach der Gewalttat gesprochen. DNA-Spuren und verdeckte Ermittler überführten den Täter.
Ein Urteil fast 40 Jahre nach der Tat: Das Landgericht Darmstadt hat am Freitag (22.12.2023) einen heute 62-Jährigen wegen Mordes an der 15-jährigen Jutta Hoffmann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter ordneten an, dass der Angeklagte weiterhin in einer psychiatrischen Klinik bleiben soll, wo er seit 2012 untergebracht ist.
Wegen des Gesamtbildes aller Beweise und Indizien sei es erwiesen, dass der Mann die Tat im Juni 1986 in Lindenfels (Bergstraße) begangen habe, erklärte der Vorsitzende Richter in seinem Urteil: "Es fügt sich ein Hinweis in den nächsten."
Vergewaltigt und erstochen
Der damals 24 Jahre alte Mann habe die Jugendliche, die auf dem Heimweg vom Freibad war, nahe ihrem Elternhaus in den Wald gedrängt, mit einem Messer bedroht, vergewaltigt und anschließend erstochen. Erst eineinhalb Jahre später fand ein Spaziergänger die skelettierte Leiche von Jutta in dem Wald. Der Täter habe die Leiche zur Vertuschung "mit einem Spaten unter die Erde gebracht", erläuterte der Richter.
Gen-Spuren an diesem Spaten ergaben knapp 35 Jahre nach der Tat eine Übereinstimmung mit der DNA des verurteilten Sexualstraftäters. Sogenannte Cold Case-Einheiten von Landeskriminalamt (LKA) und Polizei hatten zuvor Beweismaterial mit neuer Kriminaltechnik erneut untersucht.
Undercover-Polizisten im Einsatz
Im März 2023 gingen die Ermittler den Angaben zufolge mit dem Fall an die Öffentlichkeit - in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst" verkündete eine LKA-Ermittlerin, dass es neue Hinweise in dem Fall gebe. Wie sich im Prozess herausstellte, war der Verurteilte da schon längst im Visier der Ermittler. Über eineinhalb Jahre hatten verdeckte Ermittler laut Staatsanwaltschaft zu dem Zeitpunkt Kontakt zu ihm gehabt.
Einer der Undercover-Polizisten schaute mit dem Verdächtigen nach Angaben des Vorsitzenden Richters die TV-Sendung. Dabei habe sich dieser nervös gezeigt. Daraufhin habe er weitere belastende Indizien geliefert, die im Prozess gegen ihn wogen. Nach Angaben des Richters habe er in den Gesprächen mit den verdeckten Ermittlern auch Täterwissen genannt.
Keine Zweifel an Täterschaft
Es habe "nicht eine Sekunde" in diesem Verfahren Zweifel gegeben, "dass der Verurteilte nicht der Täter sein könnte", sagte die Anwältin der Nebenklage nach dem Urteil. Sie vertrat Angehörige des Opfers. Laut Staatsanwaltschaft habe es "nicht nur einzelne Indizien" gegeben. Die Beweislage habe dazu geführt, dass man von einer Täterschaft des Verurteilten ausgehen musste. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert, weil aus ihrer Sicht die Indizien auch anders bewertet werden könnten.
Im Prozess hatte der Angeklagte geschwiegen, gegenüber Zeugen hatte er bestritten, etwas mit der Tat zu tun zu haben. Mitte 1987 war der in Südhessen aufgewachsene Mann nach Norddeutschland umgezogen.
Mord verjährt nicht
Nach dem Urteil des Landgerichts bleibt der 62-Jährige im sogenannten Maßregelvollzug in Schleswig-Holstein. Seit 2012 ist er dort wegen eines anderen Urteils in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht. Laut Staatsanwaltschaft entscheidet die Strafkammer in Kiel, ob er in ein reguläres Gefängnis verlegt wird.
Der Mann war ausschließlich wegen Mordes angeklagt worden, weil alle anderen Straftatbestände in dem Fall verjährt sind. Mord kann nach deutschem Recht nicht verjähren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sendung: hr-iNFO, 22.12.2023, 15 Uhr
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