"Verletzung von Dienstgeheimnissen" Darmstädter Ordnungsdezernent wegen Schilderung von Obdachlosen-Mord angeklagt

Der Mord an einem Obdachlosen in Darmstadt hat ein Nachspiel für den städtischen Ordnungsdezernenten Wandrey. Weil er Details der Tat aus einem Überwachungsvideo an die Presse weitergab, muss er sich vor Gericht verantworten. Der CDU-Politiker sieht sich im Recht.

Der Darmstädter Bau- und Ordnungsdezernent Paul Georg Wandrey (CDU)
Der Darmstädter Bau- und Ordnungsdezernent Paul Georg Wandrey (CDU) Bild © Uwe Gerritz

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Darmstädter Ordnungsdezernenten Paul Wandrey (CDU) die Verletzung von Dienstgeheimnissen und einer besonderen Geheimhaltungspflicht vor.

Als im November 2023 ein Obdachloser von einem Jugendlichen zu Tode geprügelt wurde, filmte eine Überwachungskamera die Tat auf dem zentralen Luisenplatz. Einzelheiten aus diesem Video gab Wandrey an die Presse, unter anderem an den hr, weiter.

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Dies habe er als städtischer Beamter nicht tun dürfen, befand die Staatsanwaltschaft und klagte den Kommunalpolitiker an. Der 34-Jährige muss sich nun am 12. März vor dem Amtsgericht Darmstadt verantworten.

Wandrey sieht sich im Recht

Wandrey bestätigte am Mittwoch gegenüber dem hr die Anklage gegen ihn. Dass er die besagten Inhalte des Videos weitergab, streitet er nicht ab, sieht sich aber zugleich im Recht.

Bei ihm seien seinerzeit verschiedene Presseanfragen eingegangen. Dass er diese beantwortet habe, sei "aufgrund meiner Funktion als Ordnungsdezernent und als Person, die politisch für die Videoüberwachungsanlage auf dem Luisenplatz verantwortlich ist, ein üblicher Vorgang", erklärte der CDU-Politiker.

Täter erhielt Höchststrafe

Der 57 Jahre alte Obdachlose war Mitte November 2023 in einem Wartehäuschen auf dem Luisenplatz angegriffen und lebensgefährlich verletzt worden. Einen Tag später starb er im Krankenhaus.

Der 15 Jahre alte Angreifer, der zur Tatzeit in Begleitung seines 18 Jahre alten Bruders war, wurde festgenommen. Das Landgericht Darmstadt verurteilte ihn im Juni 2024 zur Höchstrafe von zehn Jahren Haft nach Jugendstrafrecht wegen Mordes und Raubes.

Der Fall hatte seinerzeit viel Betroffenheit in der Bevökerung ausgelöst. Um dem Opfer eine würdige Bestattung mit Grabstein zu ermöglichen, war eine Spendenaktion ins Leben gerufen worden.

Wandrey hatte als zuständiger Dezernent das Überwachungsvideo schon kurz nach der Tat gesehen und sich schockiert gezeigt. "Es war schwer, die Brutalität zu ertragen", schilderte er damals dem hr seine Eindrücke. So habe der beschuldigte Jugendliche 70 bis 80 Mal gegen den Kopf des Opfers getreten, das sich nicht gewehrt habe.

"Öffentlichkeit hat Recht auf Information"

"Die Öffentlichkeit hat grundsätzlich nicht nur ein Recht auf Information, sondern verlangt darüber hinaus bei schwerwiegenden Sachverhalten die Positionierung der politisch Verantwortlichen", teilte Wandrey nun am Mittwoch mit. "Straftaten auf dem Luisenplatz sind immer mit einer politischen Diskussion über die Videoüberwachung verbunden, weshalb ich mich diesbezüglich klar positioniert habe."

Aus diesen Gründen und weil er von der Rechtmäßigkeit seines Handelns überzeugt sei, bestreite er die Vorwürfe gegen ihn und werde sich vor Gericht dagegen verteidigen. Dem hr sagte der Dezernent zudem, dass ihm niemand gesagt habe, dass das Video einer Geheimhaltung unterliege.

Redaktion: Uwe Gerritz, hessenschau.de

Sendung: hr4,

Quelle: hessenschau.de