Drei Tote bei Arbeitseinsatz auf Hohem Meißner Freispruch und Geldauflage im Prozess um Gondelabsturz an Sendeturm

Im Prozess um drei Tote beim Absturz einer Arbeitsgondel an einem Sendeturm in Nordhessen ist der Geschäftsführer einer Wartungsfirma zu Zahlungen an die Opferfamilien verurteilt worden. Ein mitangeklagter Elektriker wurde freigesprochen.

  • Link kopiert!
Videobeitrag

Freispruch im Prozess um Gondelabsturz

hs
Bild © hr
Ende des Videobeitrags

Gut dreieinhalb Jahre nach dem Absturz einer Arbeitsgondel mit drei Toten an einem hr-Sendeturm auf dem Hohen Meißner wurde am Montag vor dem Amtsgericht Eschwege (Werra-Meißner) der Elektriker, der die Gondel gewartet hatte, freigesprochen.

Das Verfahren gegen den Geschäftsführer der damals für die Arbeiten beauftragten Berliner Firma wurde gegen Zahlung von insgesamt 60.000 Euro zu gleichen Teilen an die drei Familien der Geschädigten eingestellt.

Sturz in 80 Meter Tiefe

Beide Männer hatten sich wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen verantworten müssen. Bei dem Sturz 80 Meter in die Tiefe waren im September 2019 drei Männer aus Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ums Leben gekommen, die in der Wartungsgondel an dem Sendemast arbeiteten.

Gegen das Urteil hat der Anwalt der Nebenklage Revision angekündigt.

Gesetzliche Regelungen "sehr lückenhaft"

Dem heute 48 Jahre alten Geschäftsführer war vorgeworfen worden, für den Absturz mitverantwortlich zu sein. Die verwendete mobile Seilbahn habe nicht den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprochen und hätte beim Transport von Personen in großer Höhe nicht verwendet werden dürfen.

Die gesetzlichen Regelungen zum Betrieb von Seilwinden seien allerdings "sehr lückenhaft" und auch für den Angeklagten schwer zu durchdringen, führte die Staatsanwaltschaft am Montag aus. Der 48-Jährige sei davon ausgegangen, die Winde für die Personenbeförderung verwenden zu dürfen.

Vorwürfe gegen Elektriker konnten nicht belegt werden

Dem mitangeklagten 63 Jahre alten Elektriker aus Brandenburg war vorgeworfen worden, bei Wartungsarbeiten an der Seilwinde im Februar 2019 versehentlich eine Hülse nicht ordnungsgemäß eingesetzt zu haben.

Audiobeitrag
Bild © picture-alliance/dpa (Archiv)| zur Audio-Einzelseite
Ende des Audiobeitrags

Dieser Vorwurf habe sich im Verfahren nicht bestätigt, es blieben gravierende Zweifel, begründete die Vorsitzende Richterin den Freispruch.

Sendemast gehört dem hr

Der Sendemast auf dem Hohen Meißner in Nordhessen gehört dem Hessischen Rundfunk. Eine Fremdfirma aus Berlin hatte den Auftrag bekommen, eine neue Antenne aufzubauen, die dazu beitragen sollte, den Empfang von digitalen Radioprogrammen über DAB+ zu verbessern.

Weitere Informationen

Sendung: hr-fernsehen, hessenschau, 19.06.2023, 16.45 Uhr

Ende der weiteren Informationen

Quelle: hessenschau.de, dpa/lhe