Landgericht Dreieinhalb Jahre Gefängnis für Raser
Nachdem er eine Seniorin angefahren und tödlich verletzt hatte, ist ein 22-jähriger Raser zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Auf der Flucht vor der Polizei hatte der Täter die 71-Jährige in Fulda angefahren, eine Mutter mit Kind hatte gerade noch zur Seite springen können. Das Landgericht Fulda wertete den Unfall nicht als Totschlag, sondern als verbotenes Autorennen mit Todesfolge. Da sich der Unfall innerhalb von nur acht Sekunden abgespielt habe, könne dem Angeklagten kein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden, so das Gericht.