Brand- und Explosionsrisiko E-Scooter in Frankfurter U- und Straßenbahnen nun verboten

In Frankfurt dürfen ab jetzt keine E-Roller mehr in den U- und Straßenbahnen mitgenommen werden. Die VGF begründete das Verbot mit Sicherheitsbedenken bei den Akkus der Roller. RMV und NVV wollen sich der neuen Regelung nicht anschließen.

E-Scooter am Bahnsteig
E-Scooter sind in Frankfurter Bahnen seit Dienstag verboten Bild © picture-alliance/dpa
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Die Mitnahme von E-Tretrollern in U-Bahnen und Straßenbahnen in Frankfurt ist seit diesem Dienstag (1. Oktober) verboten. Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) reagierte damit auf eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

Der Grund: Die in den Elektrorollern verbauten Lithium-Ionen-Akkus würden im Gegensatz zu beispielsweise Akkus von Pedelecs – also Fahrrädern mit Motor – nicht auf ihre mechanische Festigkeit überprüft.

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Dadurch sei das Brand- und Explosionsrisiko sowie das Risiko von austretendem Rauchgas höher. Das hatte die VGF schon vor einer Woche (24. September) als Begründung mitgeteilt.

"Entscheidung nicht leichtgefallen"

Es sei keine leichte Entscheidung gewesen, hieß es in einer Mitteilung der VGF. Die Sicherheit der Fahrgäste stehe aber "über allen anderen Erwägungen".

Man folge damit der Einschätzung von Expertinnen und Experten in der Nahverkehrs-Branche und dem Beispiel anderer großer Verkehrsunternehmen etwa in Berlin, Hamburg und München. Dort sei das Mitnahme-Verbot bereits umgesetzt.

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Wie die Mitnahme bisher geregelt war

Bisher galten für die Mitnahme der E-Scooter die gleichen Regeln wie für Fahrräder und Pedelecs: Demnach waren sie prinzipiell erlaubt, einen Anspruch auf die Beförderung gab es aber nicht. Zu bestimmten Zeiten konnte die Mitnahme zudem eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Rollstuhlfahrern und Kinderwägen wurde zudem Vorrang eingeräumt. Das gilt auch in Zügen und S-Bahnen der Deutschen Bahn sowie Verkehrsmitteln des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) und des Nordhessischen Verkehrsverbunds (NVV).

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Man bedauere es, wenn die Entscheidung "im Einzelfall zu individuellen Nachteilen führt". Ernstzunehmende Sicherheitsrisiken für seine Fahrgäste müsse ein Verkehrsunternehmen allerdings "nach bestem Wissen und Gewissen" ausschließen. Dazu sei die VGF rechtlich verpflichtet.

Bereits im Februar hatte sich der Branchenverband VDV für ein Verbot in Bussen und Bahnen ausgesprochen – eine Reaktion auf zwei Gutachten, die den E-Tretrollern mangelnde Sicherheitsstandards bescheinigten sowie Explosionen im öffentlichen Nahverkehr in unter anderem London, Madrid und Barcelona.

RMV will bundesweite Regelung

Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) hatte auf die VGF-Ankündigung überrascht reagiert und kritisierte die Entscheidung als Alleingang. Man verfolge die Branchen-Diskussion um die Akku-Probleme genau, teilte der Verkehrsverbund auf hr-Nachfrage mit. An den Regelungen zur Beförderung werde man aber nichts ändern. Stattdessen bevorzugt der RMV eine bundesweite Regelung.

E-Tretroller hätten eine hohe Relevanz als Verkehrsmittel für die sogenannte letzte Meile und eine nahtlose Vernetzung verschiedener Verkehrsmittel – auch über die Grenzen der Verbundsgebiete hinweg. "Es wäre für diese Fahrgäste nicht verständlich, wenn in einem Regionalzug beispielsweise in Aschaffenburg eine andere Mitnahmeregelung gilt als im selben Zug in Hanau", so der RMV.

Auch NVV gegen Verbot

Auch der NVV betonte gegenüber dem hr die Bedeutung von E-Scootern für die "letzte Meile" und sprach sich gegen ein flächendeckendes Mitnahmeverbot aus. Gerade in einer ländlich geprägten Region wie Nordhessen sei die Verknüpfung des Nahverkehrs mit anderen Verkehrsmitteln wichtig.

Man habe sich intensiv mit einem Verbot der Elektroroller beschäftigt und halte die Empfehlung des VDV für vertretbar, aber nicht erforderlich. Bislang seien keine Fälle von brennenden E-Rollern in Bus und Bahn innerhalb des Verbundgebiets Nordhessen bekannt.  

Pedelecs und E-Rollstühle ausgenommen

Das Verbot bei der VGF betrifft ausschließlich E-Roller. Pedelecs, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile sind von der Regelung nicht betroffen, da ihre Akkus den Gutachten zufolge strengeren Sicherheitsanforderungen genügen.

Videobeitrag

Frankfurt verbietet E-Scooter in U- und Straßenbahnen

HS 24:09:2024
Bild © hessenschau.de
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Die VGF kündigte an, die Entwicklung für entsprechende "Elektrokleinstfahrzeuge" im Auge zu behalten – und deutete an, sich an einer Positivliste zu orientieren zu wollen, die der VDV plane.

In Darmstadt gilt ein entsprechendes E-Scooter-Verbot in Straßenbahnen und Bussen bereits seit dem 15. Juli.

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Redaktion: Anna Lisa Lüft

Sendung: hr1,

Quelle: hessenschau.de mit Informationen von Marie-Cathérine Fromm (hr), dpa/lhe

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54 Kommentare

  • Ach es ist ein Trauerspiel, in Deutschland sind auf der Straße und im öffentlichen Raum nur Roller erlaubt die geprüft und eine Straßenverkehrszulassung haben. Mir ist kein Fall bekannt wo in Deutschland ein Roller der zugelassen und Prüfzeichen hat gebrannt hätte. Sehr wohl aber Akku Brände durch Markenhandys und Laptops. Wäre toll wenn eine Redaktion wie diese hier vielleicht nicht nur über so ein Käse einfach berichtet, sondern auch die Fakten prüft ob das überhaupt ob die Begründung wirklich stimmt das man auch zugelassene Roller verbietet. Jetzt werden wahrscheinlich vermehrt Mietroller benutzt die dann von den Nutzer wieder überall stehn und liegen gelassen werden. Im übrigen liebe VGF es gibt noch viele und schlimmere Gefahren für eure Fahrgäste, deren Beseitigung würde euch aber Geld kosten. Da geht man dann nicht dran, da ist dann die Sicherheit nicht so wichtig.

  • Es ist schon erstaunlich, wie die VGF die autolose Mobilitat bekämpft!

    Wieso die DB und andere Verbünde die Gefahr nicht sehen, können sie einfach nicht erklären.

    Was für ein Trauerspiel.

  • Ich habe im beruflichen Kontext permanent mit Sicherheit und Unfallvermeidung zu tun und etliche Reaktionen hier, die die Gefahr völlig ausblenden bzw. kleinreden, kann ich überhaupt nicht verstehen. Ein Unfall ist immer eine Verkettung unglücklicher Umstände. Diese Kette kann unterbrochen werden. Ich darf mit meinem gasbetriebenen Fahrzeug auch nicht in jede Tiefgarage einfahren. Und heule nicht herum, sondern halte mich einfach an sinnvolle Anweisungen. Aber das ist ja heutzutage völlig aus der Mode, sich einfach mal an Regeln zu halten. Sofort wird lamentiert. Vertraut doch mal darauf, dass sich Experten auf dem Gebiet damit befasst haben und Risiken gegen Nutzen abgewogen haben. Heute meint aber jeder ohne Sachverstand seine Position durchdrücken zu müssen. Hauptsache ICH. Davor müssen die Fahrgäste geschützt werden.

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