Ehefrau mit Messer getötet Lebenslange Haftstrafe für 35-Jährigen aus Stadtallendorf

In einem Mordprozess vor dem Landgericht Marburg ist ein Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte seine getrennt lebende Ehefrau mit 36 Messerstichen getötet.

hs 05.09.2023
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Der 35-jährige Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts im Oktober 2022 seiner getrennt von ihm lebenden Ehefrau aufgelauert und sie mit einem 19 Zentimeter langen Messer getötet. Dafür hat das Landgericht Marburg den Angeklagten aus Stadtallendorf (Marburg-Biedenkopf) wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Gericht sah Mord aus Heimtücke als erwiesen an, nicht aber niedere Beweggründe und eine besondere Schwere der Schuld. Das hatte die Staatsanwaltschaft gefordert.

Der Täter äußerte sich während des Prozesses nicht zu den Vorwürfen, hatte sich aber unmittelbar nach der Tat der Polizei gestellt.

35-Jähriger soll Ehefrau aufgelauert haben

Zum Zeitpunkt der Tat lebte der Mann bereits ein Jahr von seiner Ehefrau und ihrem gemeinsamen Kind getrennt. Laut Anklage hatte er die Frau bereits mehrere Male vor der Tat bedroht. Im Juli 2022 soll er ihr von einem Supermarkt aus gefolgt sein und sie bedroht haben.

In der Mordnacht soll der Mann sie in einer Bar getroffen und ihr anschließend vor ihrer Wohnung aufgelauert haben. Dort habe er mit einem Küchenmesser mindestens 36 Mal auf sie eingestochen, hieß es in der Anklage. Laut Obduktionsbericht ist die Frau an inneren Verletzungen und massivem Blutverlust gestorben.

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Hilfe bei Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen und Mädchen - hier finden Sie Hilfsangebote für Betroffene und Angehörige:

Bei akuter Gefährdung: Polizeinotruf 110

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer 08000 116 016 rund um die Uhr, kostenfrei, anonym, barrierefrei erreichbar - auch online. Der Anruf und die Nummer erscheinen nicht auf der Telefonabrechnung. Die Beratung erfolgt vertraulich und auf Wunsch anonym. Eine Beratung ist in 18 Fremdsprachen möglich.

Die Beraterinnen leisten psychosoziale Erstberatung sowie Krisenintervention und vermitteln auf Wunsch an Unterstützungseinrichtungen vor Ort weiter, etwa an eine Frauenberatungsstelle oder ein Frauenhaus in der Nähe. Darüber hinaus können sich auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Gewaltbetroffenen an das Hilfetelefon wenden.

Weitere Informationen zu Hilfsangeboten bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen finden sich auf der Internetseite des hessischen Sozialministeriums.

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Sendung: hr4, Nachrichten für Mittelhessen, 06.10.2023, 12.30 Uhr

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Quelle: Anna Spiess, hessenschau.de/Marie Isabelle Vogler