"German Pellets" Firmengründer aus Osthessen wegen Millionenbetrugs verurteilt
Im Prozess um die Millionenpleite des Holzpellet-Herstellers German Pellets ist der ehemalige Geschäftsführer aus Osthessen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er legte vor Gericht ein Geständnis ab.
Wegen Insolvenzverschleppung und mehrfachen Betrugs hat das Landgericht Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) den ehemaligen Geschäftsführer von German Pellets aus Flieden (Fulda) am Freitag zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Richter kamen dem 68 Jahre alten Osthessen entgegen, weil er im Prozess ein Geständnis abgelegt hatte.
Der Prozess wurde an 43 Tagen über zwei Jahre verhandelt. Dem Angeklagten wurden unter anderem Insolvenzverschleppung, Betrug und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hatte im Verfahren einen Großteil ihrer Anklagepunkte zurückgenommen.
Vorwurf der bewussten Täuschung
Das Unternehmen German Pellets mit Sitz in Wismar (Mecklenburg-Vorpommern) meldete Mitte Februar 2016 nach gescheiterten Erweiterungsplänen Insolvenz an. Zu diesem Zeitpunkt war die Firma eigenen Angaben nach der größte Pellet-Hersteller Europas.
Insgesamt sollen durch die Pleite des Unternehmens etwa 17.000 Anleger Verluste in Höhe von rund 270 Millionen Euro erlitten haben. Noch in den Wochen vor dem Antrag auf Insolvenz hatten zahlreiche Anleger vier- und fünfstellige Beträge in das Unternehmen investiert, das sie - wie einige als Zeugen vor Gericht bekundeten - für nachhaltig und zukunftsfähig hielten.
Der damalige Geschäftsführer und nun Angeklagte soll in dieser Zeit schon um die Zahlungsunfähigkeit seines Unternehmens gewusst und diese bewusst verschleiert haben.
Angeklagter gesteht - Großteil der Vorwürfe fallen gelassen
Zunächst war die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage davon ausgegangen, dass German Pellets bereits am 15. März 2015, also fast ein Jahr vor dem Antrag auf Insolvenz, zahlungsunfähig war. Basierend auf einem umfangreichen Gutachten und Erkenntnissen aus der Verhandlung datierte das Gericht den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit später auf den 15. November 2015.
In der Folge verständigten sich die Prozessbeteiligten auf diesen Tag als "Zeitpunkt des objektiven Eintritts der Insolvenz". Der Verteidigung zufolge fielen dadurch 97 Prozent der ursprünglichen Vorwürfe weg, außerdem verringerte sich die für das Verfahren relevante Schadenssumme von ursprünglich 77,3 Millionen auf 2,5 Millionen Euro. Im Gegenzug legte der Angeklagte ein Teilgeständnis ab.
Haftstrafe auf Bewährung gefordert
Der 68-Jährige gab die Insolvenzverschleppung zu und räumte ein, Kapitalverluste seiner Anleger billigend in Kauf genommen zu haben. Mit der Ausgabe hoch verzinster sogenannter Genussscheine hatte er demnach versucht, den Expansionskurs der in Europa und in den USA tätigen Unternehmensgruppe zu finanzieren.
Die Staatsanwaltschaft hatte am letzten Verhandlungstag beantragt, den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung zu verurteilen. Die Richter kamen dieser Forderung durch ihr Urteil nach. Die Verteidiger des Angeklagten hatten keinen konkreten Antrag formuliert. Die Unternehmen der German-Pellets-Firmengruppe werden inzwischen mit neuen Eignern fortgeführt.