Millionen-Klage abgewiesen Ex-Chefs der AWO müssen keinen Schadenersatz zahlen
Der Frankfurter Verband der Arbeiterwohlfahrt wird in Sachen Schadensersatz leer ausgehen. Das Arbeitsgericht hat eine Klage gegen die ehemalige Leitung zurückgewiesen. Der Sozialverband hatte das Ehepaar Richter auf rund 1,8 Millionen Euro verklagt.
Die früheren Chefs der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (AWO) müssen dem Wohlfahrtsverband keinen Schadenersatz zahlen. Das Arbeitsgericht wies am Dienstag die Klage der AWO gegen das Ehepaar Jürgen und Hannelore Richter ab - er leitete den Kreisverband Frankfurt, sie den Kreisverband Wiesbaden. Die neue AWO-Führung warf den Eheleuten unter anderem vor, sie hätten Gelder zwischen den beiden Verbänden hin- und hergeschoben. Das Gericht folgte der Argumentation der Kläger nicht.
Die Vorsitzende des AWO-Präsidiums, Petra Rossbrey, nannte die Entscheidung "enttäuschend". Es sei dennoch richtig gewesen, diesen Weg zu beschreiten: "Wir sind es den Geschädigten schuldig, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Richters zur Rechenschaft zu ziehen", sagte sie.
Die neue AWO-Führung hatte das Ehepaar auf 1,77 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Größter Posten waren Spenden von 935.000 Euro des Kreisverbands Frankfurt an den Kreisverband Wiesbaden - nach Darstellung der AWO ohne Grund. Laut dem Anwalt der Richters wurde damit Hannelore Richter bezahlt, die Arbeitnehmerin der AWO Frankfurt gewesen sei und dort "den Laden am Laufen hielt". Die AWO wollte von den Richters auch 582.000 zurück, die die AWO an Steuern nachzahlen musste, nachdem ihr die Gemeinnützigkeit aberkannt worden war.
Hannelore Richter, die den Kreisverband Wiesbaden leitete, war nach dem Termin am Arbeitsgericht, wo sie am Morgen als Beklagte auftrat, am Mittag auch als Zeugin im Strafprozess gegen Ex-Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) am Landgericht geladen. Sie verwahrte sich gegen die Darstellung, sie sei "die Guillotine der AWO" gewesen. Sie habe nur Mitarbeiter "entfernt, die es verdient haben. Dazu stehe ich."
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Sendung: hr-iNFO, 16.11.2022, 16 Uhr
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