Mordprozess im Fall Ayleen Textilgutachten widerlegt Aussage des Angeklagten

Im Mordfall Ayleen vor dem Landgericht Gießen hat ein Textilgutachten die Aussagen des Angeklagten zum Tathergang widerlegt. Thema waren auch die Chatverläufe. Sie zeigten, "wie unglaublich bedrohlich der Angeklagte war".

Angeklagter in T-Shirt im Gerichtssaal - er hält sich einen geöffneten Ordner vor das Gesicht. Rechts und links daneben Anwälte, ein Reporter mit Kamera und Polizist
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Mordfall Ayleen – Textilgutachten widerlegt Aussage des Angeklagten

hessenschau vom 07.08.2023
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Es ist Halbzeit vor dem Landgericht Gießen im Prozess um den Tod der 14 Jahre alte Schülerin Ayleen aus dem südbadischen Gottenheim in Baden-Württemberg. Sechs Verhandlungstage sind vorbei, die Mutter des getöteten Mädchens hat bereits ausgesagt - sechs weitere Prozesstage sind noch geplant, in denen es um die Klärung wichtiger Details geht.

Wie glaubwürdig ist die Aussage von Jan P.?

Im Zentrum steht die Aussage des Angeklagten, die in allen Punkten durchgegangen und auf ihre Glaubwürdigkeit überprüft wird. Dazu hat das Gericht Zeuginnen und Zeugen geladen, die zu einzelnen Details wichtige Erkenntnisse liefern können.

Am Montag im Zeugenstand: eine Textil-Sachverständige des Landeskriminalamts. Die Expertin hatte die Kleidung von Ayleen untersucht, die am Tatort gefunden wurde. Eine Radlerhose und Unterwäsche - alle Teile waren zerschnitten worden.

Kleidung mit Cuttermesser vom Körper geschnitten

Diese zerschnittenen Stücke wurden mit verschiedenen scharfen Werkzeugen in Bezug gesetzt, die bei dem Angeklagten sichergestellt worden waren. An einem dieser Messer, einem Cuttermesser, fanden sich "massenhaft Faserspuren alleine von der Radlerhose", erklärte die Expertin vor Gericht.

Weitere Untersuchungen hätten ergeben, dass die Kleidungsstücke vom Körper des Mädchens heruntergeschnitten wurden. Dabei müsse die 14-Jährige auf dem Rücken gelegen haben.

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Dieses Untersuchungsergebnis widerlegt die Aussage des Angeklagten. Der 30-Jährige hatte angegeben, dass er die Schülerin im Streit erwürgt und an Armen und Beinen in den See geschleift habe. So wie er sie abgelegt habe, sei sie auch gefunden worden. Allerdings lag das Mädchen auf dem Bauch.

Bekanntem angeblich von Sex erzählt

Eine Frage, die im Prozess noch ungeklärt ist: Kam es zwischen dem Angeklagten und der 14-jährigen Ayleen zu sexuellen Handlungen?

Hierzu wurde am Montag ein Bekannter des Angeklagten gehört. Dieser sagte aus, dass Jan P. unmittelbar vor seiner Festnahme erzählt habe, "Sex mit dem vermissten Mädchen" gehabt zu haben. Er soll auch die damals 15 Jahre alte Schwester des Bekannten belästigt haben.

Drohungen in Chats

Auch die Chatverläufe zwischen Ayleen und Jan P. waren erneut Thema. Es seien Unmengen an Nachrichten verschickt worden - von mehr als 7.000 Einträgen ist die Rede. Der auswertende Beamte betonte im Prozess am Montag, dass aus den Chats hervorgehe, "wie unglaublich bedrohlich der Angeklagte war".

Er habe die 14-Jährige massiv unter Druck gesetzt. Unter anderem habe er von ihr Sex mit ihm und einer ihrer Freundinnen gefordert oder auch, dass sie mit ihrem Bruder schlafen solle. Für den Fall, dass sie nicht auf seine Forderungen eingehe, drohte er, sich selbst, ihre Familie oder ihren Hund zu töten.

Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Dann sollen Zeugen aus der Familie des Angeklagten aussagen.

Weitere Informationen

Sendung: hr-fernsehen, hessenschau, 07.08.2023, 19.30 Uhr

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Quelle: hessenschau.de, Caroline Wornath, Heike Borufka