Ab März in Kassel Falsche Ärztin muss erneut wegen Mordvorwürfen vor Gericht

Der Prozess um die falsche Ärztin Meike S. wird neu aufgerollt. Im März beginnt die Hauptverhandlung in Kassel. Der Bundesgerichtshof hob Anfang 2024 ein Urteil wegen mehrfachen Mordes teilweise auf.  

Auf einem dunklen Holztisch liegt eine dicke Akte, daneben ein in rot eingebundesenes Strafgesetzbuch. Im Hintergrubnd sieht man die gefalteten Händes eines Richters.
Wegen mehrfachen Mordes musste sich die falsche Ärztin vor dem Landgericht Kassel verantworten. Bild © picture alliance/dpa | Swen Pförtner

Ein Sprecher am Landgericht Kassel teilte dem hr auf Anfrage mit, die Hauptverhandlung beginne am 10. März. Insgesamt seien sieben Verhandlungstage vorgesehen. Der letzte planmäßige Prozesstag ist für den 30. April angesetzt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Verurteilung der Frau im Februar 2024 teilweise aufgehoben. Grund dafür waren sachlich-rechtliche Fehler.

Verurteilung wegen drei Morden und zehn Mordversuchen

Meike S. soll sich drei Jahre lang fälschlicherweise als Narkoseärztin ausgegeben haben. Sie soll sich mit einer gefälschten Approbationsurkunde und einem manipulierten Lebenslauf beim Hospital zum Heiligen Geist beworben haben.

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Durch Behandlungsfehler verursachte sie nach Überzeugung des Landgerichts den Tod von drei Menschen. Sie war ab Ende 2015 in einem Krankenhaus in Fritzlar (Schwalm-Eder) als Ärztin tätig und hatte ab 2016 auch Aufgaben als Narkoseärztin bei Operationen übernommen.

Landgericht stellte besondere Schwere der Schuld fest

Die falsche Ärztin wurde im Mai 2022 in Kassel unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.

Laut dem damaligen Urteil setzte sie aus einem übersteigerten Bedürfnis nach Anerkennung das Leben von Patientinnen und Patienten aufs Spiel. Ihr wurden insgesamt drei Morde und 13 Mordversuche zur Last gelegt.

BGH: Vorsatz von Meike S. nicht ausreichend geprüft

Der BGH begründete die Aufhebung des Urteils Anfang 2024 damit, das Landgericht habe nicht in allen Fällen ausreichend geprüft, ob die Angeklagte die Patienten vorsätzlich getötet hatte.

Außerdem habe das Gericht die Umstände, die gegen die vorsätzliche Tötungen der Patienten sprechen, nicht ausreichend beachtet. Dazu gehören laut BGH die Persönlichkeitsstruktur und Verhaltensauffälligkeiten der Angeklagten.

Patientenschützer: Zu leichtes Spiel für Hochstapler

Kritik an der Entscheidung des BGH gab es von Patientenschützern. Sie monierten, medizinische Hochstapler hätten in Deutschland zu leichtes Spiel.

Damals forderte Eugen Brysch vom Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz die Prüfungsämter der Universitäten vorzuschalten, damit diese vor Ausstellung der Approbation die Echtheit des Staatsexamens bestätigen.

Redaktion: Stefanie Küster

Sendung: hr4,

Quelle: hessenschau.de