Fechenheimer Wald Klimaaktivist scheitert mit Eilantrag gegen Wald-Betretungsverbot
Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat den Eilantrag eines Klimaaktivisten im Fechenheimer Wald zurückgewiesen. Das Gericht bestätigte die Sperrung des Waldstücks. Trotzdem dürfte es noch eine Weile dauern, bis die Polizei das Gebiet räumt.
Im Streit um die geplante Rodung im Fechenheimer Wald ist ein Klimaaktivist am Montag mit seinem Eilantrag gescheitert, die betroffene Waldfläche betreten zu dürfen. Das Frankfurter Verwaltungsgericht wies den Antrag zurück. Der Aktivist, der ein Baumhaus in dem Wald errichtet hat und dort sein Hab und Gut aufbewahrt, hatte in seinem Antrag unter anderem seine Rechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung geltend gemacht, teilte eine Gerichtssprecherin mit.
Das Waldstück, das Aktivisten seit Monaten besetzt haben, soll im Rahmen eines geplanten Autobahnausbaus gerodet werden. Der Weiterbau der A66 und ihr Anschluss an die A661 mit dem geplanten Tunnel sind seit den 1980er Jahren in Frankfurt ein viel diskutiertes Thema. Das Gericht entschied nun, die Allgemeinverfügung, die das Betreten der umstrittenen Waldfläche verbiete, sei rechtmäßig.
Gegner der Rodung haben dort Baumhäuser und ein Gerüst errichtet und Seile gespannt. Umweltschützer fordern den Erhalt des 230 Meter langen und 70 bis 140 Meter breiten Waldstücks. Außerdem verlangen sie von der Autobahn GmbH, auf den Bau der 2,2 Kilometer langen Verbindung zwischen den Autobahnen A66 und A661 zu verzichten.
Anwalt will Beschwerde gegen Beschluss einlegen
Da sich in dem angrenzenden Rodungsgebiet Bäume mit einer Höhe von bis zu 40 Metern befinden, sei bei den anstehenden Fällarbeiten mit einer Gefahr für Leib und Leben von Personen zu rechnen, die sich in einem Umkreis von 90 Meter aufhielten. Aus diesem Grund sei die Sperrung des Waldstücks rechtmäßig und verhältnismäßig.
Der Klimaaktivist könne sich nicht darauf berufen, dass er den Wald betreten müsse, um zu seinem Baumhaus und zu seinem Hab und Gut zu gelangen, denn für diese Nutzung des Waldes gebe es kein Betretungsrecht, entschied das Gericht.
Der Anwalt des Aktivisten teilte mit, dass man gegen den Beschluss Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel eingelegt werde. Er deutete an, dass man dies bald tun werde. Eine Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses erfolgen.
Beim VGH steht derzeit noch eine Entscheidung über einen Eilantrag der Naturfreunde Deutschlands aus. Die Organisation fordert einen Aufschub der Rodung im Zusammenhang mit dem geschützten Eichenheldbockkäfer.
Dem geplanten Ausbau der A66 mit dem Riederwaldtunnel könnten im Frankfurter Osten insgesamt rund 1.000 Bäume zum Opfer fallen. Der Beginn der Räumung war zunächst in der vergangenen Woche erwartet worden, auch wenn die Polizei aus taktischen Gründen keine näheren Angaben zum Zeitpunkt des Einsatzes machte. Ein Polizeisprecher sagte am Montag, vor einer Räumung solle die gerichtlich Entscheidung über die Eilanträge erfolgt sein.
Polizei weist auf Verkehrsbeeinträchtigungen hin
Vorsorglich wies die Polizei am Montagnachmittag auf die zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen für den Fall einer Räumung hin. Den Angaben zufolge werde der Buslinienverkehr auch im gesperrten Bereich aufrechterhalten. Im gesamten Bereich um das betroffene Teilstück des Fechenheimer Waldes werde es aber zu zeitweisen Verkehrssperrungen kommen.
Sobald der Polizeieinsatz begonnen hat, solle man den Bereich weiträumig umfahren. Sperrungen des Bus- und Bahnverkehrs seien zunächst nicht vorgesehen. Vor allem die Durchfahrt der auf der Borsigallee verkehrenden und damit unmittelbar betroffenen Buslinien 41 und 44 werde sichergestellt. Trotzdem müsse man mit deutlichen Verzögerungen auch im Busverkehr rechnen. Die U-Bahn der Linie 7 werde wie gewohnt auch die Endhaltestelle "Enkheim" anfahren.
Sendung: hr-iNFO, 16.01.2023, 17 Uhr
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