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46-Jähriger wegen Mordes an 27-Jähriger verurteilt

Das Land- und Amtsgericht Frankfurt von der Straße aus fotografiert. Davor ist ein Mensch zu sehen, wie er vorbeiläuft. Die Tür zum Gebäude steht offen.

Sie lernten sich bei ihrer Arbeit kennen, er verliebte sich - doch sie wollte ihren Job als Prostituierte für ihn nicht aufgeben. Bei einem Treffen in seiner Wohnung in Offenbach erwürgte er sie. Das Landgericht Frankfurt hat ihn wegen Mordes verurteilt.

Im Prozess um eine getötete 27-Jährige ist am Freitag der 46 Jahre alte Angeklagte aus Offenbach wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt verhängte eine lebenslange Haftstrafe gegen den Mann.

Die Richter gingen vom Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe aus. In der Urteilsverkündung sprachen sie von einer sittlich auf unterster Stufe stehenden, von Besitzstreben und Eifersucht geprägten Attacke.

Leiche in Folie gewickelt und zugebaut

Das Gericht ist davon überzeugt, dass der Mann die Frau angriff, weil sie ihren Job als Prostitutierte nicht für ihn aufgeben wollte. Demnach verletzte er sie im Oktober 2022 zunächst mit einem Messer und erwürgte sie schließlich mit bloßen Händen.

Später versteckte er die Leiche monatelang in seiner Offenbacher Wohnung in einem selbst gebauten Sarkophag. Dazu wickelte er die Leiche in Folie und baute einen Hohlraum aus Brettern in seinem Hochbett.

Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Mannes wurden Blutspuren der vermissten Frau gefunden, so dass er in dringenden Verdacht geriet und per Haftbefehl gesucht wurde. Zwei Monate nach seiner Festnahme im März 2023 führte er die Ermittler zu der Leiche, die bereits mumifiziert war.

Im Sex-Club kennen gelernt und verliebt

Der Angeklagte hatte die 27 Jahre alte Frau einige Wochen vor der Tat in einem Sex-Club kennen gelernt und sich laut Anklage in sie verliebt und eine dauerhafte Beziehung mit ihr gewollt.

Die Frau war verheiratet und Mutter zweier Kinder. Sie lebte mit ihrer Familie in Frankfurt und traf sich laut Staatsanwaltschaft einige Male mit dem Mann. Den Angaben nach absolvierte sie eine Ausbildung zur Altenpflegerin und jobbte an den Wochenenden unter anderem als Prostituierte.

Laut Staatsanwältin hatte sich das Opfer geweigert, dem Mann zuliebe die Prostitution aufzugeben. Der Angeklagte sagte vor Gericht, er könne sich nicht an die Tat erinnern, plötzlich habe die Frau leblos neben ihm gelegen.

Keine besondere Schwere der Schuld festgestellt

Auf die Feststellung der besonderen Schuldschwere, die eine Haftentlassung nach 15 Jahren unmöglich gemacht hätte, verzichteten die Richter bei der Urteilsverkündung am Freitag. Die Tat rage über das gewohnte Maß bei Mord nicht hinaus, lautete ihre Begründung im Urteil.

Die Richter kamen damit der Forderung der Staatsanwaltschaft - eine lebenslangen Haftstrafe mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld - nicht nach. Die Verteidigung des Angeklagten hatte auf Totschlag plädiert.

Weitere Informationen

Hilfe für Betroffene

Der von Svenja Beck mitgegründete Verein T.o.B.e (Toxische Beziehungen überwinden) bietet auf seiner Internetseite Informationen und eine Liste mit Anlaufstellen für Betroffene von Gewalt. Dort findet sich auch eine Liste der Selbsthilfegruppen des Vereins.

Wenn Sie als Frau von häuslicher Gewalt betroffen sind, können Sie rund um die Uhr kostenfrei das Hilfetelefon anrufen unter der Nummer 08000/116016 oder hier Beratung und Hilfe finden. Der Weiße Ring hilft Opfern von Gewalt. Auch Männer, die ein Aggressions- und Gewaltproblem haben, können (frühzeitig) Hilfe und Beratung bekommen. In der "Wegweiser"-Broschüre der Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt werden Anlaufstellen in Hessen aufgelistet.

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