Amtsgericht Frankfurt Bewährungsstrafe nach Behandlungen mit Blutegeln
Er gab sich als Heilpraktiker aus und bot Patienten ohne Erlaubnis Blutegelbehandlungen an. Jetzt ist ein 35-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Mann war bereits einschlägig vorbestraft.
Weil er seine Patienten betrogen und gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen hat, ist ein 35-Jähriger am Dienstag vom Amtsgericht Frankfurt zu eineinhalb Jahren Bewährungsstrafe und 200 gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt worden.
Der Therapeut hat nach Auffassung des Gerichts von 2019 bis 2023 bei 14 Patientinnen und Patienten eine sogenannte Blutegelbehandlung nach islamischem Ritus vorgenommen. Die Behandlungsmethode fällt in Deutschland unter die Beschränkungen des Heilpraktikergesetzes.
Obwohl der Mann im Internet für die Blutegelbehandlung warb und auch entsprechende Schilder an seiner Praxis angebracht hatte, konnte er keine amtliche Erlaubnis vorweisen.
Schon 2019 zu Geldstrafe verurteilt
Vor Gericht räumte der Beschuldigte die Verstöße ein. Weil zehn der Patienten von einer Erlaubnis ausgegangen waren, wurde der Mann auch noch wegen Betruges verurteilt. Er hatte von ihnen für jede Behandlung zwischen 30 und 50 Euro kassiert.
Entscheidend für die Freiheitsstrafe war eine einschlägige Vorstrafe. Bereits 2019 war er zu einer Geldstrafe verurteilt worden, unmittelbar danach machte er jedoch mit den Blutegelbehandlungen weiter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sendung: hr4, hessenschaureport, 20.03.2024, 8.30 Uhr
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