Landgericht Frankfurt Freiheitsstrafe nach schwerem Unfall mit E-Scooter-Fahrer
Weil er einen E-Scooter-Fahrer in Frankfurt mit dem Auto angefahren und schwer verletzt zurückgelassen hat, ist ein 35-Jähriger zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Einen Mordversuch sah das Gericht aber doch nicht.
Nach einem schweren Verkehrsunfall mit einem E-Scooter-Fahrer in der Frankfurter Innenstadt ist ein Mann zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt worden. Der 35-Jährige hatte den Rollerfahrer nach Feststellung des Landgerichts mit dem Auto angefahren und war von der Unfallstelle geflohen. Er war demnach alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Verurteilt wurde er unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Fahrt aus Angeberei
Der Autofahrer habe den 25 Jahre alten Mann, der in der Sommernacht 2020 auf dem E-Scooter am rechten Fahrbahnrand gefahren war, übersehen und bei dem Aufprall sehr schwer am Kopf verletzt, wie es im Urteil heißt. Neben Alkohol sei auch Cannabis bei ihm nachgewiesen worden, sagte der Vorsitzende Richter. Nach dem Unfall habe er kurz abgebremst, dann aber Gas gegeben.
Das Auto, mit dem er gemeinsam mit weiteren jungen Leuten unterwegs war, hatte er ohne Erlaubnis genutzt - für eine Fahrt aus Angeberei, wie der Vorsitzende Richter sagte. Er sprach von einer hochgefährlichen Trunkenheitsfahrt mit aggressiver Fahrweise und teilweise deutlich überhöhter Geschwindigkeit.
Das Opfer, ein Zeitsoldat aus Südhessen, erlitt lebensgefährliche Kopfverletzungen und musste mehrfach am Gehirn operiert werden. Die Folgen der Verletzung seien für ihn bis heute spürbar, sagte der Vorsitzende Richter.
Entschuldigung im Gerichtssaal
Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass die Tat bereits fast fünf Jahre zurückliegt und dass er gestand und sich entschuldigte. Allerdings sei dies erst im Gerichtssaal erfolgt, zuvor habe er sich nicht nach den Folgen seiner Tat erkundigt.
Angeklagt war der 35-Jährige wegen versuchten Mordes durch Unterlassen zur Verdeckung einer Straftat. Dem folgten die Richter nicht. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Angeklagte darauf verlassen habe, dass andere Menschen dem Unfallopfer helfen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Dies sei dann auch tatsächlich der Fall gewesen.
Rückkehr zur Verwischung von Spuren
Gefasst wurde der Angeklagte, als er zu Fuß zur Unfallstelle zurückkehren wollte. Dies habe er jedoch nicht getan, um nach dem Opfer zu sehen, sagte der Vorsitzende Richter. Vielmehr habe er Spuren verwischen und Teile eines Außenspiegels finden wollen, die durch den Unfall vom Auto abgefallen waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.