Grüne Grundstücke werden Pflicht Frankfurt verbietet Schottergärten
Mehr Grün für ein besseres Klima in Frankfurt: Eine neue Satzung legt fest, dass freie Flächen auf Grundstücken bepflanzt werden müssen. Sogenannte Schottergärten sind damit nicht mehr erlaubt.
Wer in Frankfurt einen Neu- oder Umbau auf einem privaten Grundstück plant, ist ab sofort verpflichtet, freie Flächen zu begrünen. Das legt die neue Gestaltungssatzung "Freiraum und Klima" fest, die seit dem 10. Mai gilt, wie die Stadt am Dienstag mitteilte.
Die neue Satzung soll laut der Stadt sicherstellen, dass Flächen und Gebäude in Frankfurt ausreichend und angemessen bepflanzt und begrünt sind. Das trage zur lokalen Klimaverbesserung und zur Biodiversität bei.
Bis zu 15.000 Euro Geldbuße
Konkret bedeutet das: Flächen, die nicht "zulässig befestigt" sind, wie etwa Parkplätze, Wege oder Zufahrten, müssen begrünt werden. Damit meint die Satzung: Sie dürfen nicht versiegelt sein und müssen dauerhaft bepflanzt werden, "zum Beispiel mit Bäumen, Sträuchern, Stauden, Rasen- und Wiesenflächen".
Die Satzung schließt auch sogenannte Schottergärten aus: "Keine Begrünung im Sinne dieser Satzung sind Schüttungen aus Kies, Schotter und ähnlichen Materialien, Rasengittersteine und Schotterrasen", heißt es dazu. Wer sich nicht daran hält, müsse mit einer Geldbuße von bis zu 15.000 Euro rechnen.
Auch Dächer und Fassaden müssen begrünt sein
Regelungen gibt es in der Satzung auch für Dächer, Stellplätze und Fassaden: So müssen etwa Dächer mit einem Neigungswinkel von weniger als 20 Grad in der Regel begrünt werden.
Gibt es mehr als vier Parkplätze, muss mindestens ein Baum daneben gepflanzt werden. Und auch die Flächen vor Außenwänden und Fassaden müssen begrünt werden - zum Beispiel mit einem Pflanzstreifen vor der Wand.
Umweltdezernentin: "Unsere Stadt klimaresistent gestalten"
"Wie stark sich die Stadt aufheizen kann, haben wir in den drei zurückliegenden Dürresommern erlebt, und wir waren froh über jede grüne Insel, jeden begrünten Vorgarten oder beschattete Hauswand", erklärte Frankfurts Klima- und Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Grüne).
"Die Freiraum- und Gestaltungssatzung hilft uns nun, unsere Stadt klimaresistent zu gestalten, denn solche Hitze-Sommer werden wir öfter und vermutlich noch unerträglicher erleben", sagte Heilig weiter.
Die neue Satzung werde auch im Kampf gegen Starkregen helfen. Denn sie sorge für weniger versiegelte Flächen, sodass Regenwasser besser abfließen könne, so die Klimadezernentin.
Vorhandene Gebäude von der Regelung ausgenommen
Wie die Stadt weiter mitteilte, gilt die Pflicht zur Begrünung nur für Teile von Grundstücken, die neu- oder umgebaut werden.
Zum Beispiel muss bei einem Dachausbau das Dach neu begrünt werden, aber nicht der Rest des Gebäudes oder des Grundstücks. An bestehenden Gebäuden muss nichts nachgebessert werden.
Sendung: hr4, 24.05.2023, 6.30 Uhr
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