Täter kündigte Frankfurterin seinen Plan an Jugendgericht verwarnt Chatpartnerin von Grundschul-Amokläufer
Eine junge Frankfurterin hatte beim Chatten mit einem 18-Jährigen in den USA von dessen Plan erfahren, in einer Grundschule Amok zu laufen - und nicht die Polizei informiert. 21 Menschen kamen durch die Tat ums Leben. Jetzt verwarnte ein Jugendgericht das Mädchen.
Ein Frankfurter Jugendgericht hat eine 15-Jährige am Dienstag wegen Nichtanzeigens einer geplanten Straftat verwarnt. Die Jugendliche hatte mit dem Amokläufer von Texas gechattet, der im Mai ein Blutbad an einer Grundschule angerichtet hat.
Nach Auskunft einer Sprecherin des Amtsgerichts wurde auch eine Erziehungsmaßnahme gegen die 15-Jährige verhängt. Das Urteil ist nach Auskunft der Gerichtssprecherin bereits rechtskräftig.
Verstörende Reaktion: "Cool"
In dem nicht öffentlichen Prozess ging es vor allem um einen Chat zwischen dem 18-Jährigen und der jungen Frankfurterin. Darin hatte der Amokschütze mitgeteilt, er habe gerade seine Großmutter erschossen und werde gleich das Feuer an einer Grundschule eröffnen. Die 15-Jährige antwortete darauf lediglich mit dem Wort "Cool".
Erst nachdem sie aus den Medien von der Bluttat mit 21 Toten erfahren hatte, bat sie eine andere Chatpartnerin in den USA, nach der Großmutter zu schauen. Die 66-Jährige hatte den Angriff schwer verletzt überlebt und die Polizei gerufen. Der Täter wurde von der Polizei erschossen.
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Sendung: hr-iNFO, 25.10.2022, 13 Uhr
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