Urteil Frau mit Stein und Messer getötet - neun Jahre Haft für Ehemann
Mit Schlägen und Messerstichen tötete ein Mann seine 32 Jahre alte Ehefrau in Steinau an der Straße - während die Kinder im Nebenzimmer schliefen. Das Landgericht Hanau verurteilte ihn wegen Totschlags im Affekt zu neun Jahren Haft.
Die Richter sahen es am Donnerstag als erwiesen an, dass der 40-Jährige die Frau im Juni 2023 getötet hat. Der Angeklagte hatte die Tat vor der Schwurgerichtskammer eingeräumt und angegeben, er habe sich danach selbst das Leben nehmen wollen.
Das Motiv soll Eifersucht gewesen sein. Der Mann habe eine angebliche Affäre seiner Frau mit einem Nachbarn nicht weiter hinnehmen wollen und sei verzweifelt gewesen, stellte die Kammer fest.
Der aus Afghanistan stammende Angeklagte soll in einer Flüchtlingsunterkunft in Steinau an der Straße (Main-Kinzig) mit einem 16 Zentimeter langen Küchenmesser in das Schlafzimmer gegangen sein und habe sich demonstrativ selbst töten wollen, so die Richter. Die Frau habe ihm jedoch das Messer zunächst abgenommen.
Kinder schliefen im Nebenraum
Der 40-Jährige gab an, seine Frau habe ihn beleidigt und gedemütigt. Dann habe er zu einem Pflasterstein gegriffen und seine acht Jahre jüngere Frau im Affekt angegriffen. Das Opfer ist nach Feststellung des Gerichts durch zahlreiche Stichwunden in Brust und Rücken sowie Schläge gegen den Kopf so schwer verletzt worden, dass es noch am Tatort starb.
Die drei Kinder des Paares im Alter zwischen 8 und 13 Jahren schliefen damals in einem Nebenraum. Der 40-Jährige war noch am Tatort von der Polizei festgenommen worden. Er habe dabei keinen Widerstand geleistet.
Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft
Da das Gericht die Mordmerkmale der Heimtücke oder niederen Beweggründe nicht erfüllt sah, kam der wegen Mordes Angeklagte mit einer Strafe wegen Totschlags davon.
Die Staatsanwaltschaft war zunächst davon ausgegangen, dass der 40-Jährige seine Frau im Schlaf angegriffen und aus niedrigen Beweggründen gehandelt habe. Sie rückte von diesem Tatvorwurf ab, sah aber dennoch einen Angriff auf die arg- und wehrlose Frau und beantragte wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Die beiden Verteidiger hatten dagegen auf eine Verurteilung wegen Totschlags in einem minderschweren Fall für eine Haftstrafe unter sieben Jahren plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sendung: hr-iNFO, 04.07.2024, 18 Uhr
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