Körperverletzung Freispruch in Corona-Prozess
Im Prozess um eine versuchte gefährliche Körperverletzung mittels einer vorsätzlichen Coronainfektion hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt ihre Berufung zurückgezogen.
Damit gilt der Freispruch aus der Vorinstanz. Die Anklage hatte der 72-Jährigen vorgeworfen, im März 2020 trotz Infektion die Quarantäne verlassen und einen vorerkrankten Bekannten besucht zuhaben. Der Mann starb drei Monate später. Es ließe sich nicht beweisen, dass die Angeklagte den Mann tatsächlich getroffen habe, erklärte die Anklage nun.