Fünf Jahre Haft in Gießen Vater missbraucht zwölfjährige Tochter und schwängert sie
Vor dem Gießener Landgericht ist ein 40-Jähriger aus Friedberg zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte seine Tochter schwer sexuell missbraucht und dabei geschwängert.
Das Gießener Landgericht sprach den Mann am Donnerstag schuldig wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern, Beischlafs zwischen Verwandten und sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert, die Verteidigung vier.
Das zwölfjährige Mädchen war vor etwa einem Jahr mit Bauchschmerzen ins Krankenhaus gekommen – bereits im fünften Monat schwanger. Das Krankenhaus schaltete daraufhin die Polizei ein. Der Fötus wurde abgetrieben.
Das rechtsmedizinische Gutachten habe die Vaterschaft des entstandenen Kindes eindeutig geklärt, so der Vorsitzende Richter in der Begründung vor dem Gießener Landgericht. Es sei der eigene Vater des Mädchens gewesen.
Tochter schwer traumatisiert
Die Tochter wurde im Prozess als schwer traumatisiert beschrieben. Aussagen musste sie nicht. Laut Zeugenaussagen kann sie bis heute nicht erklären, wie es zu der Schwangerschaft kam.
Sie zeige zudem immer wieder dissoziatives Verhalten, also sekundenlange Aussetzer, an die sie sich nicht danach nicht erinnern könne.
Vater: "Ich bin auch Opfer dieser Tat"
Ein Geständnis im eigentlichen Sinne legte der Angeklagte nicht ab. Er bestritt die Tat aber angesichts der klaren Beweislage auch nicht. Er behauptete bis zum Schluss, in der Tatnacht stark betrunken gewesen zu sein und sich an nichts erinnern zu können. Das glaubte ihm das Gericht allerdings nicht.
Der Angeklagte räumte ein, seiner Tochter großes Leid zugefügt zu haben. Er werde irgendwann aus dem Gefängnis frei kommen, der Schmerz seiner Tochter bleibe aber bestehen, sagte er. Er behauptete zudem, er selbst sei "auch Opfer dieser Tat."
Richter: Lebenslange Bürde
In der Urteilsbegründung sagte der Richter: Der Angeklagte habe seiner Tochter eine schwere Bürde für ihr ganzes Leben auferlegt. Sie spalte das Erlebte derzeit noch komplett ab, aber irgendwann werde sie sich dem stellen müssen. "Und wir können nur hoffen, dass sie es dann schafft, das auch verarbeiten zu können."
Dass der Täter vorgebe, sich nicht erinnern zu können, sei bei solchen Taten nicht ungewöhnlich, so der Richter. Möglicherweise könne der Mann sich gut verstellen. Möglicherweise leugne er die Tat aber auch vor sich selbst.
"Größtmöglicher Vertrauensbruch"
Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer betont: Abgesehen von den körperlichen Folgen für das noch sehr kindliche, zierliche Mädchen, seien die psychischen Auswirkungen verheerend. "Der größtmögliche Vertrauensbruch des Vaters gegenüber seiner Tochter wiegt schwer."
Das Kind habe zudem eine Fluchterfahrung hinter sich und sei daher besonders vulnerabel gewesen. Der Vater habe in Deutschland den Kontakt zur Mutter unterbunden, sodass er ihre einzige nahe erwachsene Bezugsperson gewesen sei.
Tochter in Wohngruppe untergebracht
Vater und Tochter lebten während der Tatzeit gemeinsam in einer Sammelunterkunft für Geflüchtete in Friedberg (Wetterau). Im Laufe der Ermittlung waren DNA-Proben von mehr als 50 männlichen Bewohnern der Unterkunft genommen worden.
Die mittlerweile 13-Jährige wohnt inzwischen in einer Wohngruppe für Jugendliche in Süddeutschland. Dort wird sie psychologisch betreut und hat auch wieder mehr Kontakt zu ihrer Mutter, die in der Nähe wohnt.