Verkehrsüberwachung - Beschwerde zu Rohdaten erfolglos nach Fällen in Hessen

Wer geblitzt wurde, hat zwar ein Recht darauf, die Rohmessdaten einzusehen. Er hat aber keinen Anspruch darauf, dass die Behörden nur solche Geräte nutzen, die diese Daten auch speichern.

Das geht aus drei am Freitag veröffentlichten Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts zu Fällen aus Hessen und Niedersachsen hervor.

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Quelle: hessenschau.de