Urteil am Landgericht Fulda Geldautomatensprenger muss mehr als vier Jahre in Haft

Gleich mehrere Geldautomatensprengungen gehen auf das Konto eines 60-jährigen Angeklagten. Jetzt hat das Landgericht Fulda ihn zu mehr als vier Jahren Gefängnis verurteilt. Dass die Strafe vergleichsweise niedrig ausfiel, lag an einem Deal.

Mann in Handschellen
Bild © picture-alliance/dpa (Archiv)

Das Landgericht Fulda hat am Mittwoch einen Geldautomatensprenger zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Damit verhängte das Gericht eine Strafe, die weit unter dem Höchstmaß liegt.

Der 60 Jahre alte Mann hatte in der Zeit von Oktober 2017 bis Januar 2019 mit Komplizen zwei Geldautomaten gesprengt: einen in Nüsttal-Hofaschenbach (Kreis Fulda), den anderen im sächsischen Landkreis Görlitz. Dabei richteten die Männer einen hohen Schaden von über 50.000 Euro an. Beute machten sie hingegen nicht.

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Insgesamt wurden dem Angeklagten fünf Taten zur Last gelegt. Neben den beiden tatsächlichen Sprengungen blieb es in einem Fall lediglich beim Versuch, in zwei weiteren Fällen bei der Vorbereitung.

Geständnis verkürzte die Strafe

Der aus Ungarn stammende Angeklagte hat bereits in seinem Heimatland zwei Jahre und acht Monate im Gefängnis gesessen. Die dortigen Behörden hatten ihn im Juni nach Deutschland ausgeliefert. Seine Haftstrafe in Deutschland fällt vergleichsweise niedrig aus, weil der Angeklagte im Prozessverlauf bereits gestand.

Vorausgegangen war ein Deal zwischen dem Gericht, der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und der Verteidigung, der das Verfahren im Fall eines Geständnisses abkürzen sollte.

Die Haftstrafe sollte sich demnach zwischen vier Jahren und drei Monaten und vier Jahren und neun Monaten bewegen. Die Höchststrafe für solche Delikte liegt bei bis zu 15 Jahren.

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Sendung: hr INFO,

Quelle: mit Informationen von Michael Pörtner, hessenschau.de