Gericht: Energie-Geld mindert Grundsicherungsleistung nicht

Die wegen gestiegener Energiekosten gewährte Einmalzahlung der Stadt Kassel in Höhe von 75 Euro mindert nicht die Grundsicherungsleistung.

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Die wegen gestiegener Energiekosten gewährte Einmalzahlung der Stadt Kassel in Höhe von 75 Euro mindert nicht die Grundsicherungsleistung. Das entschied das Landessozialgericht. Bei der Berechnung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende seien Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, nicht als Einkommen zu berücksichtigen, hieß es. Eine Familie mit vier Kindern hatte das Einwohner-Energie-Geld (EEG) erhalten. Das Jobcenter minderte daraufhin deren Grundsicherungsleistungen.

Quelle: hessenschau.de