Gericht in Frankfurt - Afghane darf für Gefängnisstrafe abgeschoben werden

Die Auslieferung eines wegen Dokumentenmissbrauchs verurteilten Mannes nach Griechenland ist rechtlich zulässig.

Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG). Die Tat sei sowohl in Deutschland als auch in Griechenland strafbar, zudem sei er auslieferungsfähig und habe keinen "gewöhnlichen" Aufenthalt in Deutschland. Im Oktober 2024 wurde der Mann in Thessaloniki in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Die Strafe ist nach Angaben des Gerichts noch nahezu vollständig zu verbüßen.

Der Afghane hatte nach Auffassung des griechischen Gerichts im Jahr 2020 einem anderen afghanischen Staatsangehörigen echte Ausweisdokumente – einen afghanischen Pass und einen deutschen Aufenthaltstitel – überlassen. Die Dokumente gehörten einem Verwandten des Verurteilten. Er selbst sei im August 2016 unerlaubt nach Deutschland eingereist und sein Asylantrag abgelehnt worden. Sein Aufenthalt beruhe allein auf einem befristeten Abschiebeverbot nach Afghanistan aus humanitären Gründen. 

Der Mann war im Februar 2025 am Frankfurter Flughafen aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen worden. Die griechischen Behörden hatten seine Überstellung beantragt. Dies hält nun das OLG für zulässig.

Quelle: dpa/lhe