Vorfall in Dorfdisco Gerichtsverfahren nach "Ausländer raus"-Gegröle in Kalbach eingestellt
In Fulda ist ein Prozess gegen sechs Angeklagte eingestellt worden, die in einer Dorfdisco zum Lied "L'amour toujours" volksverhetzende Textzeilen gesungen haben. Die Entscheidung des Gerichts beinhaltet Auflagen an die Beschuldigten.
Sechs Beschuldigte in einem Verfahren wegen Volksverhetzung am Amtsgericht Fulda kommen ohne eine Verurteilung davon - der Prozess wurde laut Gericht am Montag gegen Auflagen eingestellt. Gegen neun weitere Beschuldigte war das Verfahren schon vor der Anklageerhebung eingestellt worden - sie erhalten demnach keine Auflagen.
Wie ein Sprecher mitteilte, müssen drei Angeklagte als Auflage Geldzahlungen an die Bildungsstätte Anne Frank entrichten, ein anderer muss einen erzieherisch begleiteten Besuch dorthin unternehmen. In zwei der sechs Fälle sei die Auflage lediglich eine richterliche Ermahnung gewesen.
Die sechs sollen im November vergangenen Jahres in einer Dorfdiscothek in Kalbach (Fulda) zum Lied "L´amour toujours" des italienischen DJs Gigi D'Agostino die Parole "Ausländer raus, Deutschland den Deutschen" skandiert haben. Die Beschuldigten waren laut Gericht nicht nur geständig - sie haben sich demnach auch sehr kooperativ gezeigt.
Anders als bei Fall auf Sylt
Wie ein Gerichtssprecher dem hr mitteilte, sei der Fall anders als der auf Sylt gelagert, bei dem in einer Gaststätte zu Pfingsten die gleichen rassistischen Gesänge zu hören waren. Ein Video davon, auf dem in munterer Stimmung sogenannte Hitlergrüße gezeigt wurden, ging damals viral.
Der Unterschied läge im Detail - etwa in der aufstachelnden Wirkung: Die jungen Erwachsenen in Kalbach hätten das Filmen der Tat gar nicht bemerkt und erst im Nachhinein entdeckt. Auf Sylt sang die Masse mehr oder weniger offen in die Kamera und lächelte sogar. Auf dem Video in Kalbach hingegen seien die Personen viel schwieriger zu identifizieren - unklar, wer den Gesang startete und wer daraufhin wie stark einstimmte.
Drei Geldauflagen, ein Besuch, zwei Ermahnungen
Die sechs Personen, die nun unter Auflagen das Gericht als freie Menschen verlassen können, seien diejenigen, die am stärksten, lautesten und längsten mitgegröhlt haben, so das Gericht. Die Geldauflagen würden sich demnach an dem Einkommen der jungen Erwachsenen bemessen. Da dies nicht sehr hoch sei und eine Auflage auch nicht mit einer Strafe gleichzusetzen sei, hat das Gericht 500 Euro angesetzt, die an die Bildungsstätte Anne Frank gezahlt werden müssen.
Die Entscheidung des Gerichts ähnelt einem Fall aus Rotenburg: Hier war es nach vermeintlichen rassistischen Gesängen bei einer Party im Studienzentrum des Landes Hessen aber gar nicht erst zu einem Verfahren gekommen.