Gestolpert auf Terrasse einer Gaststätte - Klage abgewiesen
Restaurantbesucher müssen bei einer Gaststättenterrasse unter Umständen mit Unebenheiten und Stolpergefahr rechnen.
Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt und wies damit die Klage eines Gastes auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zurück. Der Kläger war demnach auf dem Rückweg von der Toilette auf der Terrasse eines Restaurants in Wiesbaden gestürzt und hatte sich dabei nach eigenen Angaben sechs Zähne ausgeschlagen. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, müssten Gäste auf den Boden achten, wenn dieser erkennbar uneben sei.