21 Jahre alter Bekannter verurteilt Getötete 14-Jährige in Bad Emstal: Angeklagter wegen Mordes verurteilt

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 14-Jährigen in Bad Emstal ist vor dem Landgericht Kassel das Urteil gefallen: Der Angeklagte wurde wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt.

Luftaufnahme vom Fundort der Leiche in Bad Emstal
Abgesperrt: Fundort der Leiche an einem kleinen Waldstück in Bad Emstal Bild © picture-alliance/dpa
  • Link kopiert!
Videobeitrag

Getötete 14-Jährige: Angeklagter wegen Mordes verurteilt

hs 29.05.2024
Bild © hessenschau.de
Ende des Videobeitrags

Weil er eine 14 Jahre alte Schülerin ermordet hat, ist ein 21 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Kassel zu elf Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden.

Der Angeklagte wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Bei seinem Urteil wandte das Gericht am Mittwoch aber trotzdem §106 des Jugendgerichtsgesetzes für Heranwachsende an. Deswegen wurde der Angeklagte nicht zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

"Die Strafe ist in einer sozialtherapeutischen Anstalt zu vollziehen", sagte der Vorsitzende Richter. Über eine mögliche Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haft soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Gericht: Mord zur Befriedung des Geschlechtstriebs

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger-Vertreter hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe mit dem Vorbehalt anschließender Sicherungsverwahrung und eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten hatte für die Anwendung des Jugendstrafrechts plädiert. Er hatte das Mordmerkmal der Befriedigung des Geschlechtstriebs als nicht erfüllt angesehen.

Das Gericht folgte diesen Ausführungen nicht. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte die 14-Jährige zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs erwürgt hat. Der junge Mann hatte die Leiche nach der Tötung in sexuell motivierter Weise berührt und dabei Filmaufnahmen und Fotos gemacht.

Entschuldigung bei den Angehörigen

Der 21-Jährige hatte in dem Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts eingeräumt, seine Bekannte bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben, nachdem er mit ihr in einen Streit geraten sei. Töten habe er sie aber nicht wollen.

Am Mittwoch entschuldigte er sich bei der Familie der Getöteten. "Ich würde mich bei der Familie entschuldigen, dass es so weit gekommen ist am 27.9., aber mehr als entschuldigen kann ich mich nicht", sagte er.

Belastende Videodateien bei Täter gefunden

Die Leiche der 14-Jährigen war am 28. September vergangenen Jahres tot am Rande eines Feldwegs in Bad Emstal bei einer Hütte unter Baumstämmen liegend entdeckt worden. Sie war seit dem Vorabend vermisst worden.

Der Verdacht richtete sich bereits während der Suche nach dem Mädchen gegen den damals 20-jährigen Bekannten. Er war im zeitlichen Zusammenhang mit dem Verschwinden der Jugendlichen in dem fraglichen Bereich gesehen worden.

Nach dem Auffinden der Toten rückten seine Angaben in den Fokus der Ermittler. Noch am Abend wurde der Beschuldigte festgenommen. Bei Durchsuchungen wurde bei ihm unter anderem das Handy der Jugendlichen gefunden. Auf von ihm genutzten Mobiltelefonen fanden sich zudem belastende Videodateien.

Weitere Informationen

Sendung: hr-fernsehen, hessenschau, 29.05.2024, 19.30 Uhr

Ende der weiteren Informationen
Formular

hessenschau update - Der Newsletter für Hessen

Hier können Sie sich für das hessenschau update anmelden. Der Newsletter erscheint von Montag bis Freitag und hält Sie über alles Wichtige, was in Hessen passiert, auf dem Laufenden. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Hier erfahren Sie mehr.

* Pflichtfeld

Ende des Formulars

Quelle: hessenschau.de, dpa/lhe