Neun Jahre nach der Tat in Maintal Getötetes Ehepaar auf Reiterhof: Urteil rechtskräftig
Im Streit um Mietzahlungen hatte ein damals 36-Jähriger zusammen mit seinem Vater ein Ehepaar getötet. Mehr als neun Jahre nach der Tat auf einem Reiterhof in Maintal ist das Urteil gegen den Mann nun rechtskräftig.
Die Revision des verurteilten Mannes sei verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag mit.
Der damals 36-Jährige war im Juli 2021 vom Landgericht Frankfurt wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt worden. Sein Vater erhielt eine Strafe in der gleichen Höhe, er ist der Mitteilung zufolge mittlerweile gestorben.
Die beiden lebten zur Tatzeit, im Juni 2014, auf einem Reiterhof in Maintal-Dörnigheim (Main-Kinzig), der von einem Ehepaar betrieben wurde. Im Streit um Mietschulden tötete der Sohn den 57 Jahre alten Ehemann mit 20 Messerstichen, dann wurde die gleichaltrige Ehefrau von dem Vater erschossen.
Freisprüche in ersten Verfahren
Insgesamt gab es drei Urteile in diesem Fall. Die Freisprüche in den beiden ersten Verfahren am Landgericht Hanau hob der BGH jeweils wieder auf, den dritten Prozess verwies er ans Frankfurter Landgericht.
Dort ging die Schwurgerichtskammer nicht wie die Hanauer Richter von einer Notwehrsituation aus, sie verurteilte Vater und Sohn wegen Totschlags. Beide Männer wurden nach dem Urteil noch im Gerichtssaal festgenommen.
Sie gingen gegen das Urteil in Revision, der BGH stellte das Verfahren gegen den verstorbenen Vater nun ein. Bei dem Urteil gegen den Sohn verkürzte er wegen einer Verzögerung im Revisionsverfahren die Haftdauer um drei Monate, diese gelten der Mitteilung zufolge als vollstreckt.
Sendung: hr3, 09.10.2023, 14 Uhr
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