85 Wohnungen und Häuser durchsucht Haftbefehl bei Razzia wegen sexueller Gewalt an Kindern
Ermittler haben hessenweit die Wohnungen und Häuser von Verdächtigen durchsucht. Sie sollen für sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen verantwortlich sein oder Missbrauchs-Darstellungen verbreitet haben. Eine Person wurde verhaftet.
85 durchsuchte Wohnungen und Häuser, 14 Vernehmungen, eine Festnahme und mehr als 2.000 beschlagnahmte Gegenstände - so lautet die vorläufige Bilanz einer Razzia wegen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in nahezu ganz Hessen.
Wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und das Hessische Landeskriminalamt am Montag gemeinsam mitteilten, fanden die Durchsuchungen im Laufe der vergangenen Woche statt.
Die 79 Beschuldigten im Alter von 14 bis 78 Jahren, darunter eine Frau, sollen Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen besessen, verbreitet oder selbst fotografiert oder gefilmt haben. In zwölf Fällen werfen die Ermittler den Beschuldigten sexuellen Missbrauch von Minderjährigen vor. In drei Fällen sollen sich Verdächtige an Kindern oder Jugendlichen vergangen haben, dabei stehe auch der Vorwurf der Vergewaltigung im Raum.
Verdächtige kannten sich nicht
Während des Einsatzes wurde ein Haftbefehl gegen einen 34-Jährigen vollstreckt. Dem Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis wird sexueller Missbrauch vorgeworfen.
14 weitere Beschuldigte mussten zum Verhör auf die Polizeiwache, wurden im Anschluss aber freigelassen. Die Ermittler nahmen zudem 2.084 mutmaßliche Beweisgegenstände mit – darunter Hunderte elektronische Speichermedien.
Nach derzeitigen Erkenntnissen tauschten sich die Beschuldigten untereinander nicht aus. Die Durchsuchungen fanden in Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel, Offenbach und Wiesbaden statt, außerdem in den Landkreisen Darmstadt-Dieburg, Hochtaunus, Lahn-Dill, Bergstraße, Groß-Gerau, Kassel, Fulda, Gießen, Hersfeld-Rotenburg, Marburg-Biedenkopf, Offenbach, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Rheingau-Taunus, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner und Wetterau.
Schwere Taten verjähren erst nach 20 Jahren
Das Landeskriminalamt weist darauf hin, dass sexuelle Gewalt an Kindern bei schweren Taten erst nach 20 Jahren verjährt. Opfer können also auch noch im Erwachsenenalter Taten aus der Kindheit anzeigen.
Auf welchen Tatzeitraum sich die Ermittlungen der vergangenen Woche beziehen, teilte das LKA nicht mit. In Hessen ermitteln Polizei und LKA schwerpunktmäßig mit der Einheit "Fokus" gegen sexuelle Gewalt an Minderjährigen.