Hessen überprüft Gefangenen-Lohn
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Stundenlöhnen für Gefangene will Hessen seine Regelungen überprüfen.
Das Gericht gab am Dienstag zwei arbeitenden Hälftlingen aus Bayern und NRW Recht, die gegen die Höhe ihrer Vergütung geklagt hatten. Stundenlöhne von zwei Euro und weniger für Gefangene sind laut Urteil verfassungswidrig.