Mehr als 100 Millionen Euro Hessen verbucht Rekord-Einnahmen durch Bußgeld
Deutlich mehr Anzeigen und erstmals mehr als 100 Millionen Euro Einnahmen bei der Zentralen Bußgeldstelle: Verkehrssünder haben dem Land Hessen 2023 Rekorde beschert.
Das Land Hessen hat im Jahr 2023 mehr als 105 Millionen Euro durch Bußgeld eingenommen. Das hat das Regierungspräsidium (RP) Kassel am Donnerstagnachmittag verkündet. Die Einnahmen seien im Vergleich zum Vorjahr um 19 Prozent gestiegen, teilte das RP mit. 2022 hatten sie knapp 89 Millionen Euro betragen.
Die vollständige Summe dürfte um einiges höher liegen, allerdings werden die Bußgeldeinnahmen der einwohnerstärksten Stadt Frankfurt eigenständig erhoben und tauchen in der aktuellen Jahresbilanz für Hessen von der beim RP Kassel angesiedelten Zentralen Bußgeldstelle (ZBS) des Landes noch nicht auf. Erst Anfang des Jahres war in Frankfurt eine eigene Plattform eingerichtet worden, auf der Bürger Anzeigen online aufgeben können.
200.000 Anzeigen mehr als im Vorjahr
Der Anstieg der Einnahmen auf Rekordniveau sei einerseits mit den im Jahr 2021 erhöhten Strafen des Bußgeldkatalogs, aber auch mit der gestiegenen Zahl der Anzeigen im vergangenen Jahr zu erklären, sagte Regierungspräsident Mark Weinmeister (CDU). Denn diese sei im Vergleich zu 2022 um 15,5 Prozent - oder knapp 200.000 Anzeigen - gestiegen.
Rund 1,47 Millionen Verstöße wurden laut der Behörde im ganzen Bundesland Hessen angezeigt – die allermeisten davon stellten Geschwindigkeitsübertretungen dar (70 Prozent), gefolgt von Parkverstößen (14 Prozent) und Verkehrsunfällen (7 Prozent).
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54 Prozent der Bußgelder besonders hoch
Neben der Anzeigenzahl insgesamt legte der Anteil schwerwiegender Ordnungswidrigkeiten im vergangenen Jahr deutlich zu. Vor allem aufgrund der Änderungen des Bußgeldkataloges im November 2021 würden viele Verkehrsverstöße nicht mehr als geringfügig, sondern als schwerwiegend eingestuft, erklärte Weinmeister diese Entwicklung.
Zu den schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten gehören seither jene ab 60 Euro; sie fallen nun in den Bußgeldbereich. Zu den geringfügigen Ordnungswidrigkeiten zählen Sanktionen bis einschließlich 55 Euro. Für deren Bearbeitung sind die örtlichen Ordnungsbehörden der Kommunen zuständig.
Etwas mehr als die Hälfte der Strafen sei mit mehr als 60 Euro Bußgeld geahndet worden, teilte der Regierungspräsident mit. Insgesamt 27.145-mal sprach das Regierungspräsidium ein Fahrverbot aus.
Sendung: hr4, 16.05.2024, 14.30 Uhr
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