Hessens Datenschützer: Gesichtserkennung nur in engen Grenzen
In der Diskussion um verschärfte Sicherheitsgesetze mahnt Hessens Landesdatenschutzbeauftragter Alexander Roßnagel, Systeme zur automatischen Gesichtserkennung nur in sehr engen gesetzlichen Grenzen einzusetzen.
Solche Maßnahmen griffen tief in die Grundrechte vieler Menschen ein, sagte der Vorsitzende der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Dies sei etwa der Fall, wenn Videobilder aus dem öffentlichen Raum mit Fotosammlungen potenzieller Straftäter abgeglichen werden.
Dabei würden oft auch heimlich viele Menschen erfasst, die dafür keinerlei Anlass gegeben hätten, erläuterte Roßnagel. Daher sei eine spezifische gesetzliche Grundlage unerlässlich.