Hessische Verbraucherzentrale erweitert Klage gegen Stromhändler
Die Verbraucherzentrale Hessen hat ihre Sammelklage gegen den Stromhändler Stromio auf einen Manager sowie den Mutterkonzern, Universal Utility International GmbH & Co KG, ausgeweitet.
Damit steigen laut Mitteilung der Verbraucherzentrale vom Dienstag die Chancen der betroffenen Verbraucher, Erstattungsansprüche durchsetzen zu können. Stromio hatte Ende 2021 zahlreiche langfristige Lieferverträge gekündigt. Laut Verbraucherzentrale rutschten die Betroffenen in eine teure Ersatzversorgung, erfuhren davon aber oft erst Wochen später.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hessen waren die Kündigungen rechtswidrig und begründen einen Anspruch auf Schadensersatz. Nach Einschätzung von Stromio hat die Erweiterung der Klage keine Aussicht auf Erfolg. Das Unternehmen hatte die Kündigungen mit unvorhersehbaren "Preisexplosionen" nach dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine begründet.