Hessischer Rundfunk muss Wahlwerbespot ausstrahlen
Ein Radiosender des Hessischen Rundfunks (hr) muss einer Gerichtsentscheidung zufolge einen Wahlwerbespot der Satirepartei Die Partei zur Europawahl ausstrahlen.
Intendanten dürften Wahlwerbespots nur dann wegen eines Verstoßes gegen allgemeine Strafgesetze zurückweisen, wenn der Verstoß deutlich und offensichtlich sei, teilte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Mittwoch mit. Der Spot müsse beim Jugendsender youFM ausgestrahlt werden. (Az.: 1 L 1559/24.F)