Höchstes hessisches Verwaltungsgericht VGH untersagt Fahrraddemo auf der A5 in Frankfurt
Die für Sonntag geplante Fahrraddemo gegen den Ausbau der A5 darf doch nicht auf der Autobahn selbst stattfinden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof folgte einer Beschwerde der Stadt Frankfurt.
Die Fahrrad-Demonstration gegen einen möglichen Ausbau der A5 zwischen Frankfurter Kreuz und Friedberg darf nicht direkt dort stattfinden. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Freitag entschieden. Damit kippte das höchste Verwaltungsgericht im Land eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom Dienstag, das die für Sonntagnachmittag geplante Demo zwischen Anschlussstelle Niederrad und Westkreuz Frankfurt zugelassen hatte.
Gericht folgt Argumentation der Stadt
Der VGH folgte der Argumentation der Stadt Frankfurt, die gegen die geplante Route über "eine der meistbefahrenen Autobahnen Deutschlands und Europas" Sicherheitsbedenken geltend gemacht hatte. Sie sieht vor allem eine erhöhte Gefahr für Unfälle auf den umliegenden Autobahnen und Umleitungsstrecken.
Die Stadt habe "ausreichend belegt", dass die Durchführung der Demonstration "eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" darstelle, begründeten die Richter in Kassel. Wegen der hohen Geschwindigkeiten auf einer Autobahn und dem zu erwartenden Rückstau vor dem gesperrten Abschnitt sei "die Gefahr von Auffahrunfällen nochmals erhöht". Weder verkehrsleitende Maßnahmen noch eine frühzeitige Ankündigung solcher Maßnahmen könnten das Unfallrisiko entscheidend reduzieren, findet der VGH.
Radfahrer wollten für eine halbe Stunde auf die A5
Ursprünglich sollte die Demonstration am Sonntag zwischen 14 und 17 Uhr von der Frankfurter Innenstadt zur Anschlusstelle Niederrad und dann auf die A5 in Richtung Kassel führen. Am Westkreuz sollten die Fahrräder die A5 über die A648 wieder verlassen.
Die Organisatoren der Demo schrieben am Freitag, dass die Teilnehmer sich gegen 15.10 Uhr zu einer Zwischenkundgebung an einer Autobahnauffahrt sammeln und gegen 15.30 Uhr auf die Autobahn selbst fahren sollten. Schon eine halbe Stunde später sollte die Abschlusskundgebung am Uni-Campus Bockenheim beginnen.
Stadt gibt alternative Route vor
Aufgrund besagter Sicherheitsbedenken gab die Stadt in der vergangenen Woche eine andere Route vor. Statt auf die A5 sollte die Route der Fahrrad-Demonstration aus der Innenstadt auf die A648 bis zum Westkreuz führen. Dort sollen die Teilnehmer in unmittelbarer Nähe zur A5 eine Zwischenkundgebung abhalten.
Die Organisatoren der Demo stellten dagegen einen Eilantrag beim Frankfurter Verwaltungsgericht, das diesem auch stattgab. Dagegen hatte die Stadt wiederum Beschwerde beim VGH eingelegt.
Am Freitag kündigte das Bündnis Stopp A5-Ausbau an, eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wegen einer Einschränkung der Versammlungsfreiheit einzulegen. Falls dies keinen Erfolg bringe, wollten sie die Ausweichroute fahren, kündigte das Bündnis an, das die Demo organisiert.
Umweltschützer sehen A5-Ausbau kritisch
Eine umfassende Machbarkeitsstudie einer Ingenieursgesellschaft zum Ausbau der Strecke zwischen dem Frankfurter Kreuz und der Anschlussstelle Friedberg kam im Juni zu dem Schluss, dass eine Erweiterung auf zehn Spuren grundsätzlich technisch möglich ist. Dies würde auch zu einem guten Verkehrsfluss führen, teilte die Autobahn GmbH mit.
Das Bündnis lehnt den Ausbau ab, auch die Stadt Frankfurt ist dagegen. Statt die A5 auszubauen, fordert das Bündnis einen Mobilitätswendeplan für die betroffene Region. Die eingeplanten Gelder sollten in den ÖPNV fließen, heißt es in einer Mitteilung des Bündnisses vom Freitag. Dazu müssten besonders die parallel zur A5 verlaufenden Bahnstrecken erweitert werden.
Zu dem Bündnis gehören unter anderem der Verkehrsclub Deutschland (VCD), die Bürgerinitiative „Es ist zu laut“ und die globalisierungskritische Organisation Attac Frankfurt.