Mann und ungeborenes Kind getötet Höchststrafe für Mord in Wiesbadener Asylunterkunft
Ein 41-jähriger Mann ist nach einem tödlichen Messerangriff zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte in einer Wiesbadener Asylunterkunft einen Mann und ein ungeborenes Kind getötet. Der Fall wirft auch nach dem Urteil viele Fragen auf.
Das Wiesbadener Landgericht verhängte am Donnerstag die Höchststrafe für den 41-Jährigen, der im vergangenen Oktober mehrere Personen mit einem Messer attackiert und dabei einen Mann getötet hatte. Neben einer lebenslangen Haftstrafe stellte die Richterin auch eine besondere Schwere der Schuld fest, die eine vorzeitige Entlassung ausschließt. Das Urteil erging unter anderem wegen Mordes, versuchten Mordes sowie Schwangerschaftsabbruch.
Der Angeklagte mit ghanaischer Staatsbürgerschaft hatte nach Überzeugung des Gerichts drei Bewohner in einer Flüchtlingsunterkunft in einem Mehrfamilienhaus im Wiesbadener Stadtteil Mainz-Kastel mit einem Messer angegriffen. Ein 35 Jahre alter Mann wurde tödlich verletzt. Zwei schwer verletzte Frauen – die Freundin des Täters und die schwangere Frau des Getöteten - überlebten die Attacke nach Notoperationen. Das ungeborene Kind wurde durch die Messerstiche getötet.
Unvermittelt zugestochen
Laut Anklage hatte der Mann seine Freundin, die in der Unterkunft mit ihren beiden Kindern sowie dem Ehepaar aus Kamerun in einer Wohnung lebte, an jenem Abend besucht. Unter dem Vorwand, Probleme mit dem Internet zu haben, habe er an die Zimmertür des Paares geklopft und den Mann um Hilfe gebeten. Als dieser ihm in einen anderen Raum folgte, habe er unvermittelt sechs Mal auf sein wehrloses Opfer eingestochen. Der 35-Jährige starb noch vor Ort.
Daraufhin attackierte der 41-Jährige die beiden Frauen und fügte auch sich selbst mehrere Stichverletzungen zu. Anschließend verbarrikadierte er sich in der Wohnung und wurde erst von einem Spezialeinsatzkommando der Polizei, das das Haus stürmte, überwältigt. Die beiden Kleinkinder, vom jüngeren soll der Täter der Vater sein, blieben unverletzt.
Keine Antwort auf das Warum
Keine Angaben machte der 41-Jährige bis zuletzt zum Motiv für seine Tat. Der Verurteilte nahm den Schuldspruch am Donnerstag mit gesenktem Kopf entgegen, hielt eine Hand vor sein Gesicht. Die Richterin sprach in ihrer Urteilsbegründung von einer "emotionalen Wucht des Leids", die durch die Tat ausgelöst worden sei.
Unfassbar Schreckliches sei an diesem Abend geschehen, auf die quälende Frage nach dem Warum gebe aber es keine erlösende Antwort, so die Richterin. Der Mann aus Ghana lebte seit Jahren unter dem Radar der Behörden in Deutschland, hat mit falschen Papieren gearbeitet und galt als fleißig und strebsam. Möglicherweise verschanzt er sich hinter einem Panzer aus Verdrängung, um sich nicht mit seiner Schuld auseinanderzusetzen, so die Vermutung der Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sendung: hr-iNFO, 30.11.2023, 13 Uhr
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