Hunderttausende Euro verspielt Ex-Sachbearbeiterin wegen Veruntreuung verurteilt

Eine ehemalige Sachbearbeiterin der Stadt Frankfurt und des Main-Taunus-Kreises veruntreute über 300.000 Euro - das Geld verschwand im Online-Glücksspiel. Jetzt hat das Frankfurter Landgericht sein Urteil gefällt.

Blick in einen Gerichtssaal mit unbesetzten Stühlen und Bänken. An der Wand hängt das hessische Wappen.
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Eine ehemalige Sachbearbeiterin der Stadt Frankfurt und des Main-Taunus-Kreises ist wegen Veruntreuung in Tateinheit mit Betrug zu zwei Bewährungsstrafen von jeweils zwei Jahren verurteilt worden. "Diese Straftaten sind Ausdruck einer Erkrankung", sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung am Montag im Frankfurter Landgericht.

Die 56-Jährige leide seit vielen Jahren an Spielsucht. Beim Prozessauftakt am vergangenen Mittwoch hatte die Frau gestanden, das Geld online verspielt zu haben. Insgesamt richtete sie damit einen Schaden von über 452.700 Euro an. 

Geld auf Konten der Familie überwiesen

Ein Teil der im Jahr 2015 begonnenen Taten ist bereits verjährt und daher nicht angeklagt worden. In dem Verfahren im Frankfurter Landgericht ging es deshalb um einen Betrag von knapp 319.000 Euro, erbeutet innerhalb von vier Jahren in zwei Tatkomplexen, zunächst bei der Stadt Frankfurt, dann beim Main-Taunus-Kreis. 

Beim Frankfurter Stadtschulamt war sie als Sachbearbeiterin für die Auszahlung von Geldern an Tageseltern zuständig gewesen. Für ihre Taten aktivierte sie zum einen die Daten von ehemaligen Tagesmüttern und gab für deren Bezahlung eine familieneigene Bankverbindung in den Computer ein. Zudem erfand sie Daten fiktiver Tageseltern, die sie ebenfalls mit ihren Bankdaten versah. Auf diese Weise wies sie sich in den Jahren 2017 bis 2019 mehr als 50 Mal selbst Geld an - insgesamt waren es über 235.000 Euro. 

Doch dann fielen die ersten Ungereimtheiten auf, zunächst waren es nur vier Fälle mit einem Schaden von 23.000 Euro. Ihr wurde gekündigt, Ende 2020 verurteilte das Amtsgericht sie zu einer Bewährungsstrafe, zudem kamen weitere Fälle ans Tageslicht.

Frau muss Therapie fortsetzen und Schuldnerberatung aufsuchen

2020 hatte sie bereits einen neuen Job gefunden, und zwar beim Arbeitsamt des Main-Taunus-Kreises, im Sachbereich "Controlling und Finanzen". Auch dort fingierte sie Angaben im Computersystem, indem sie die Daten von früheren Zahlungsempfängern nutzte. Als Bankverbindung für Zahlungen an die Krankenkasse gab sie wieder ein Familienkonto an - insgesamt flossen darauf über 83.000 Euro. 

Die Staatsanwältin beantragte eine Haftstrafe von insgesamt mehr als fünf Jahren ohne Bewährung, die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Das Landgericht zog in sein Urteil die Entscheidung des Amtsgerichts aus dem Jahr 2020 mit ein. Als Bewährungsauflagen muss die Frau unter anderem ihre Therapie fortsetzen und die Schuldnerberatung aufsuchen.

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Quelle: hessenschau.de, dpa/lhe