Insiderhandel: Gerichtsbeschluss gegen Ex-Beschäftigten der Deutschen Börse bestätigt

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat am Dienstag einen Gerichtsbeschluss gegen einen früheren Beschäftigten der Deutschen Börse bestätigt.

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Demnach war das Einziehen von Taterträgen in Höhe von 1,3 Millionen Euro aus dem Vermögen des Mannes rechtens. Der Angeklagte, gegen den Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Insiderhandels ermittelt, soll Kenntnis von 154 Börsenpflichtmitteilungen erhalten haben. Bevor diese veröffentlicht wurden, soll er über das Depot seiner Ehefrau Aktien und Finanzinstrumente gekauft und nach Veröffentlichung verkauft haben.

Quelle: hessenschau.de