Urteil in Frankfurt Drei Jahre Haft für Fahrer nach tödlichem Autounfall am Palmengarten

Der Fahrer des Autos, das sich vor mehr als einem Jahr nahe dem Frankfurter Palmengarten überschlagen hatte, ist zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bei dem Unfall war ein sieben Jahre alter Beifahrer getötet worden.

In einer Straße liegt ein Cabrio liegt nach einem Überschlag auf seinem Dach. Polizeikräfte stehen daneben.
Das Unfallauto in der Frankfurter Siesmayerstraße. Bild © Mike Seeboth
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Das Frankfurter Landgericht verurteilte den 56 Jahre alten Angeklagten am Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und betrunkenen Autofahrens. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert, der Rechtsanwalt des Angeklagten plädierte für eine Haftdauer von zwei Jahren und vier Monaten, das Gericht entschied sich für drei Jahre.

"Es ist ein besonderes Verfahren", sagte der Vorsitzende Richter bei der Verkündung des Urteils.

Siebenjähriger aus Auto geschleudert

Bei dem Unfall im Juni 2023 war das Auto bei niedrigem Tempo nahe dem Frankfurter Palmengarten von der Straße abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Ein Siebenjähriger wurde aus dem Cabrio geschleudert, von der Dachkante am Kopf getroffen und tödlich verletzt.

Sein elf Jahre alter Halbbruder und dessen betrunkener Vater, der den Wagen gesteuert hatte, überlebten schwer verletzt. 

Fahrer alkoholkrank

Der alkoholkranke Mann hatte rund zwei Promille Alkohol intus und die Kinder wohl gegen den ausdrücklichen Willen des Vaters des Siebenjährigen mitgenommen, in dessen Haushalt die beiden gemeinsam mit ihrer Mutter lebten.

Daher war der heute 56-Jährige zunächst auch wegen der Entziehung Minderjähriger mit Todesfolge angeklagt gewesen. Dieser Vorwurf bestätigte sich im Laufe der Beweisaufnahme laut Angaben des Richters jedoch nicht.

Unfall bei Tempo 30

Weder die beiden Jungs noch der Angeklagte sollen bei der Fahrt durch Frankfurt angeschnallt gewesen sein. Dass der Wagen an dem Samstagnachmittag bei schönstem Wetter mit ungefähr Tempo 30 von der geraden Straße genau an der Stelle abkam, wo ein Baum stand, sei "auch Schicksal gewesen, das einfach passiert", hieß es in der Urteilsbegründung.

Der Wagen war gegen den Baum geprallt und hatte sich überschlagen. Zu den möglichen Gründen des Unfalls sagte der Vorsitzende Richter nichts. 

Zeugen: Kinder turnten im Auto herum

Zeugen hatten in dem Prozess angegeben, die Kinder seien während der Fahrt in dem Auto herumgeturnt und hätten etwa oben aus dem Dach herausgeschaut. Unter anderem seine Sorglosigkeit habe zu dem Unfall geführt, sagte eine Staatsanwältin.

In dem Auto sei es lustig zugegangen, der Angeklagte sei dann von dem Tumult überfordert gewesen. Als dann auch noch das Handy geklingelt und er telefoniert habe, sei der Unfall passiert. 

Der Angeklagte selbst hatte während des Prozesses als Ursache in den Raum gestellt, einer der beiden Jungs habe ihm ins Lenkrad gegriffen. Zu Beginn der Verhandlung hatte er geschildert, dass er nur wenige Erinnerungen an den Unfall habe.

An der Unfallstelle wird des jungen Opfers gedacht.
An der Unfallstelle wird des jungen Opfers gedacht. Bild © hessenschau.de
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Quelle: hessenschau.de, dpa/lhe