Prozess in Frankfurt Kind stirbt bei Autounfall - Fahrer mit wenig Erinnerung

Über ein Jahr nach einem Unfall mit einem getöteten Siebenjährigen am Palmengarten in Frankfurt steht ein Autofahrer vor Gericht. Zum Prozessauftakt ließ der 56-Jährige erklären, dass er sich kaum an den Unfall erinnern könne.

Das verunfallte Cabrio in der Frankfurter Siesmayerstraße
Das Cabrio nach dem Unfall in der Frankfurter Siesmayerstraße. Bild © 5VISION.NEWS
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Im Prozess um einen Autounfall in Frankfurt mit einem getöteten Kind hat der angeklagte Fahrer am ersten Verhandlungstag nur wenige Erinnerungen an den Unfall geschildert.

Die beiden Jungs in seinem Wagen hätten sich kurz vor dem Crash viel bewegt, hieß es sinngemäß in der von seinem Rechtsanwalt im Frankfurter Landgericht am Montag verlesenen Erklärung. Plötzlich habe er einen Arm am Lenkrad gesehen und als Nächstes einen Baum. 

Bei Tempo 30 überschlagen

Das Cabrio des Angeklagten war am 3. Juni 2023 im Stadtteil Westend in der Nähe des Palmengartens von der Siesmayerstraße abgekommen, gegen einen Baum geprallt, sich überschlagen und auf dem Dach liegengeblieben.

Ein Polizeisprecher sagte danach, dass ihm ein so schwerer Unfall in der Straße "völlig schleierhaft" sei. In der relativ engen Straße gilt Tempo 30.

Fahrer alkoholisiert, Kinder nicht angeschnallt

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft wirft dem Autofahrer unter anderem die Entziehung Minderjähriger mit Todesfolge vor. Der heute 56-Jährige soll seinen damals elfjährigen Sohn und dessen damals siebenjährigen Halbbruder am Tag des Unfalls von seiner Ex-Partnerin und ihrem neuen Lebensgefährten entführt und in seinem Auto mitgenommen haben.

Dabei hatte er zwischen 1,85 und 2,17 Promille Alkohol intus. Die beiden Kinder waren der Anklage zufolge nicht angeschnallt.

Der Siebenjährige wurde bei dem Unfall aus dem Wagen geschleudert. Er konnte zunächst reanimiert werden, starb aber später im Krankenhaus. Sein Halbbruder und der nun angeklagte Fahrer erlitten schwere Verletzungen.

Vater des getöteten Kindes: "Regeln gebrochen"

Der Vater des getöteten Siebenjährigen und neue Lebensgefährte der Ex-Partnerin des Angeklagten berichtete, dass der 56-Jährige mehrfach Absprachen missachtete. "Ich habe Regeln aufgestellt und er hat sie gebrochen", sagte der Zeuge.

In den Tagen vor dem tödlichen Unfall sei es immer schlimmer geworden. Der nun Angeklagte habe etwa den Siebenjährigen ungefragt vom Hort abgeholt oder die beiden Brüder viel zu spät nach Hause gebracht. Einmal habe er gesehen, wie der Mann Auto gefahren sei und die Jungs dabei auf den Sitzen gestanden hätten. 

Er habe am Abend vor dem Unfall dem 56-Jährigen und den beiden Halbbrüdern deutlich gesagt, dass er die Kinder nicht mehr dem Mann mitgeben werde, solange sie unter seiner Obhut seien. Seine Frau, die Mutter der beiden Kinder, war zu der Zeit verreist. 

An der Unfallstelle wird des jungen Opfers gedacht.
An der Unfallstelle wird des jungen Opfers gedacht. Bild © hessenschau.de

Mutter hatte schlechtes Gefühl

Am Unfalltag sei der nun Angeklagte angefahren gekommen, berichtete der Zeuge weiter. Dieser habe die Kinder auf eine Spritztour mitnehmen wollen, er habe abgelehnt, der Angeklagte habe sich einsichtig gezeigt. Doch dann habe er Autotüren zuklappen und den Wagen davonfahren hören.

Mehrfach habe er den Mann angerufen, einmal sei der Elfjährige drangegangen, habe aber nach kurzem Gespräch aufgelegt. Seine Frau habe ihn kurz darauf gebeten, in die nahe Siesmayerstraße zu fahren. Sie habe gehört, dass es dort einen Unfall gegeben habe. Sie habe ein schlechtes Gefühl. Er sei dann mit dem Rad zur Unfallstelle gefahren.

Urteil im September erwartet

Die Staatsanwaltschaft ging nach früheren Angaben davon aus, dass der Fahrer die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten habe. Die Behörde nahm Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung auf.

Die 21. Große Strafkammer des Landgerichts hat mehrere Fortsetzungstermine geplant. Das Urteil wird für September erwartet. 

Sendung: hr INFO,

Quelle: hessenschau.de mit Informationen von Frank Angermund, dpa/lhe