Vierjährige in Zahnarztpraxis gestorben Kind stirbt in Zahnarztpraxis - Narkosearzt zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt
Ein Anästhesist muss nach dem Tod eines Kindes in einer Kronberger Zahnarztpraxis zehneinhalb Jahre in Haft. Der Mann wurde wegen mehrerer Fälle verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Strafe beantragt.
Mehr als drei Jahre nach dem Tod eines vierjährigen Mädchens in einer Zahnarztpraxis in Kronberg (Hochtaunus) ist am Freitag das Urteil gegen den damaligen Narkosearzt gesprochen worden.
Er wurde zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt, wegen Totschlags und dreifachen versuchten Totschlags sowie Körperverletzung mit Todesfolge und dreifacher Körperverletzung. Der bereits erlassene Haftbefehl bleibt ausgesetzt, da die Haftgründe Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr nach Auffassung des Gerichts nicht gegeben sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Narkosemittel verunreinigt
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess gegen den 67-Jährigen am Frankfurter Landgericht eine lebenslange Haft wegen Mordes durch Unterlassen gefordert. Auch hielt sie es für erwiesen, dass sich der Mediziner des versuchten Mordes an drei weiteren minderjährigen Patienten schuldig machte.
Die Kinder hatten bei der Narkose ebenso wie das vierjährige Mädchen eine Sepsis erlitten - zwei von ihnen überlebten nur knapp.
Laut Anklagebehörde beging der Anästhesist bei seinem Einsatz im September 2021 in der Kronberger Zahnarztpraxis unter anderem eklatante Hygienefehler, als er seinen Patienten ein mit Bakterien verunreinigtes Narkosemittel spritzte. Unter anderem habe er Narkosen ohne Assistenzkraft durchgeführt und Einwegspritzen mehrfach verwendet.
Um seine Fehler zu verdecken, habe er die Kinder trotz ihres kritischen Zustands und der Nachfragen der besorgten Eltern nicht in eine Klinik einweisen lassen.
Der Rechtsanwalt des Arztes hatte in seinem Plädoyer gesagt, es gebe keine Hinweise auf eine Tötungs- oder Verdeckungsabsicht. Einen konkreten Strafantrag stellte der Verteidiger nicht.
Angeklagter gibt Fehler zu
Sein in Bensheim (Bergstraße) lebender Mandant ist wegen der fahrlässigen Tötung einer erwachsenen Patientin im Jahr 2019 bereits vorbestraft. Er ist mittlerweile im Ruhestand.
Im Laufe des Prozesses hatte der 67-Jährige zugegeben, ihm seien "unbewusst Fehler bei der Behandlung unterlaufen". Er gab allerdings an, früher um einen Rettungswagen gebeten zu haben.