Urteil Kinder von Balkon gestoßen – Mutter muss dauerhaft in Psychiatrie
Eine Mutter, die ihre beiden Kinder im Saarland absichtlich von einem Balkon gestoßen hat, wird dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Die Frau aus dem Main-Taunus-Kreis sprach vor Gericht von spontanen Suizidgedanken.
Die Angeklagte in einem Mordprozess um zwei von einem Balkon gestoßene Kinder muss dauerhaft in eine forensisch-psychiatrische Klinik. Das teilte das Landgericht Saarbrücken am Freitag mit. Bei der Tat starb ein dreijähriges Mädchen, ihre einjährige Schwester blieb weitgehend unverletzt. Anschließend stürzte sich die Frau, eine 39-Jährige aus dem Main-Taunus-Kreis, selbst aus etwa sieben Metern in die Tiefe und verletzte sich dabei schwer.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau zum Tatzeitpunkt wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war. Demnach hatte sie im Juli 2022 ihre beiden Kinder von dem Balkon gestoßen, in der Absicht sie zu töten. Nach Angaben eines Gerichtssprechers verzichteten alle Prozessbeteiligten auf das Einlegen von Rechtsmitteln, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Mutter spricht von "fürchterlicher Tat"
In einer Aussage vor Gericht berichtete die Frau, sie habe sich von Mitpatienten einer psychiatrischen Tagesklinik gemobbt gefühlt und spontan Suizidgedanken gehabt. Ihre Kinder habe sie nicht alleine lassen wollen. Dass sie nicht auf den Rat von Ärzten aus der Tagesklinik gehört und entsprechende Medikamente genommen habe, halte sie im Nachhinein für einen großen Fehler, weil "diese fürchterliche Tat" vielleicht hätte verhindert werden können.
"Es tut mir unheimlich leid, wie viel Leid und Kummer ich damit verursacht habe", sagte die 39-Jährige, die bereits einmal stationär untergebracht war.
Die Tat könne sie heute nicht mehr nachvollziehen, berichtete die promovierte Mathematikerin, die als Unternehmensberaterin in Frankfurt gearbeitet hatte. Nach eigenen Angaben litt sie an einer "Mischung aus Depression und Psychose". Die Frau und ihre Familie stammen aus dem Main-Taunus-Kreis, nach Informationen des Saarländischen Rundfunks (SR) leben sie in Sulzbach. Die Familie hatte im Saarland die Eltern der Frau besucht.
Wie lange die Frau in der Klinik bleiben wird, ist nicht klar. Werden Angeklagte für schuldunfähig befunden, bedeutet dies zunächst, dass sie ohne Entlassungsdatum in eine forensisch-psychiatrische Klinik kommen. Erst nach einem Fortschritt in der Therapie, können die behandelnden Ärztinnen und Ärzte der Justiz eine Entlassung vorschlagen. Eine NDR-Recherche zeigt, dass dies mitunter lange dauern kann.