Kasseler Grundstückseigentümerin scheitert
Die gesetzliche Neuregelung des Landes zur hessischen Grundsteuer ist verfassungsgemäß.
Das Hessische Finanzgericht wies die Klage einer Grundstückseigentümerin ab, deren Grundstück mit einem Zweifamilienhaus bebaut ist. Wegen der Bedeutung der Entscheidung sei eine Revision beim Bundesfinanzhof möglich, ergänzte das Finanzgericht.