Klage im Streit um Verteilung Geflüchteter abgewiesen
Im Streit um die Verteilung von Flüchtlingen hat der Verwaltungsgerichtshof eine Normenkontrollklage gegen das Land aus formalen Gründen zurückgewiesen.
Eingereicht hatte sie der Main-Kinzig- Kreis. Der bevölkerungsreichste Kreis Hessens hatte sich bei der Zuweisung von Flüchtlingen im Vergleich zu Frankfurt ungerecht behandelt gefühlt. Der Antrag sei nicht innerhalb der vor- geschriebenen Frist eines Jahres gestellt worden, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Die Rechtsverordnung, auf der die Verteilung beruhe, sei bereits 2009 erlassen worden.