Landgericht Frankfurt - Psychiatrie für S-Bahn-Schubser

Weil er einen Kontrahenten nach einem Streit vor eine einfahrende S-Bahn geschubst hat, muss ein 36-Jähriger dauerhaft in die Psychiatrie.

Das Landgericht Frankfurt ging am Freitag von gefährlicher Körperverletzung aus, aber auch von der Schuldunfähigkeit des Täters. Ein Gutachter hatte ihm eine Schizophrenie attestiert. Das Opfer hatte den Angriff im Februar 2022 im S-Bahnhof Rödelheim schwer verletzt überlebt, der Zug konnte rechtzeitig bremsen. Die Männer waren angetrunken. Das Opfer brach sich beim Sturz auf die Gleise mehrere Wirbel.

Quelle: hessenschau.de