Urteil des Frankfurter Landgerichts Bewährungsstrafe für Tochter und Enkel nach Tod der Großmutter

Weil sie durch Vernachlässigung den Tod einer 94-Jährigen verschuldet hatten, sind ihre Tochter und ihr Enkel vom Landgericht Frankfurt zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

 Eine Mitarbeiterin des Pflegepersonals in einem Heim hält die Hand einer Bewohnerin, die im Rollstuhl sitzt.
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Die Schwurgerichtskammer ging in ihrem Urteil vom Freitag von Körperverletzung mit Todesfolge sowie von einer Misshandlung Schutzbefohlener aus. Sie sprach gegen die 62 Jahre alte Tochter eine zweijährige Haftstrafe und gegen den 26 Jahre alten Enkel eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren aus, jeweils auf Bewährung.

Als Bewährungsauflage muss die Tochter 10.000 Euro an eine Palliativeinrichtung zahlen. Der Enkel muss 150 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Die 94-Jährige war nach Überzeugung des Gerichts im Oktober 2019 in Steinbach (Hochtaunus) nach monatelanger Vernachlässigung gestorben.

Erst Anfang Oktober 2019 wurde ein Rettungsdienst verständigt - die Sanitäter fanden die alte Frau in einem desolaten gesundheitlichen Zustand in der vermüllten Wohnung vor. Nur einen Tag später starb die 94-Jährige im Krankenhaus.

"Emotionale Überforderung" im Urteil berücksichtigt

Nach Ansicht der Richter handelten die Angeklagten nicht mit bedingtem Tötungsvorsatz. Der Tod des Opfers sei allein auf die Überforderung der Angehörigen zurückzuführen gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Die Tochter und der Enkel hatten die demenzkranke Frau den Erkenntnissen des Gerichts zufolge über Monate hinweg nicht mehr gepflegt, obwohl sie gerichtlich dazu verpflichtet gewesen wären.

Vor Gericht hatten beide Angeklagte unter Tränen Geständnisse abgelegt. Man habe die Oma unter keinen Umständen in fremde Hände geben wollen, hieß es.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich daher für Bewährungsstrafen ausgesprochen, allerdings wegen Totschlags durch Unterlassen. Auch die Verteidigung plädierte in diese Richtung. Im Urteil wurde diese "emotionale Überforderung" strafmildernd berücksichtigt, wie es hieß. Das Urteil ist rechtskräftig. (Az. 3290 Js 245180/19)

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Sendung: hr1, 28.07.2023, 16 Uhr

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Quelle: dpa/lhe