Landgericht Fulda - 42-Jähriger nach mutmaßlichem Hass-Kommentar freigesprochen
Ein 42-Jähriger, der sich vor dem Landgericht Fulda wegen eines mutmaßlichen Hass-Kommentars zur Ermordung des des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke verantworten musste, ist am Montag frei gesprochen worden.
Das Amtsgericht Bad Hersfeld hatte den Angeklagten im Juni freigesprochen. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, die das Gericht am Montag als unbegründet verwarf. Bei dem Kommentar des 42-jährigen Mannes aus Bebra (Hersfeld-Rotenburg) sei nicht zweifelsfrei feststellbar gewesen, dass er die Ermordung Lübckes gebilligt habe. Vor Gericht machte der Angeklagte keine Angaben zu seinem Posting.
Der 42-Jährige war in der Vergangenheit wiederholt mit rechtsradikalen und antisemitischen Kommentaren im Internet aufgefallen und war wegen Volksverhetzung schon zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte im jüngsten Fall eine Geldstrafe gefordert. Die Verteidigung wollte einen Freispruch.