Landgericht Gießen Ayleens Mörder: Staatsanwaltschaft sieht hohes Rückfallrisiko
Der Mörder der 14-jährigen Ayleen steht erneut vor Gericht. Neben neuen Vorwürfen geht es vor allem um die Frage, ob seine Sicherungsverwahrung bestehen bleibt. Die Staatsanwaltschaft warnt vor einem hohen Rückfallrisiko des Angeklagten.
Im Prozess gegen den bereits rechtskräftig verurteilten Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg sind an diesem Dienstag vor dem Landgericht Gießen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehalten worden.
Der 32-jährige Jan P. ist wegen Kindesmissbrauchs ohne Körperkontakt angeklagt. Er soll in einem Videotelefonat mit einem 13-jährigen Mädchen onaniert haben. Außerdem soll er kinderpornographisches Material von dem Mädchen besessen haben. Diesen Vorwurf hatte Jan P. zu Prozessbeginn in einer Erklärung eingeräumt.
Staatsanwaltschaft verweist auf hohes Rückfallrisiko
Im Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft zweieinhalb Jahre Haft wegen des Missbrauchs und außerdem ein Jahr und zehn Monate wegen Besitz von Kinderpornographie. Sie sieht beim Angeklagten ein ausgeprägte Rückfallrisiko und verweist auf seine vielen Vorstrafen.
Jan P. sei bereits seit früher Jugend straffällig geworden und für Maßnahmen nicht erreichbar, so der Oberstaatsanwalt. Zudem zeige er keinerlei Fähigkeit für Mitgefühl. "Er spürt das alles nicht und das macht ihn so gefährlich."
Verteidigung räumt Hang zu Straftaten ein
Seine Verteidigung räumte ein, dass Jan P. einen "nicht zu leugnenden Hang zu Straftaten" habe. Sie hielt ihm zugute, dass er in diesem Fall geständig sei. Dadurch habe er dem Opfer erspart, persönlich vor Gericht aussagen zu müssen.
Die Verteidigung forderte geringere Strafen: Eineinhalb Jahre für den Missbrauch, ein Jahr und drei Monate für die Kinderpornographie.
Verurteilt im September 2023
Im Fokus des Prozesses steht die Frage der Sicherungsverwahrung. Der Mann war in einem vorangegangenen Prozess im September 2023 bereits wegen Mordes an Ayleen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Auch die besondere Schwere der Schuld hatten die Richter festgestellt und Sicherungsverwahrung angeordnet.
Gutachter: Hohes Rückfallrisiko
Weil der Bundesgerichtshof die Sicherungsverwahrung wegen eines geänderten Strafrahmens für einen der gegen Jan P. erhobenen Vorwürfe aufhob, muss das Landgericht Gießen erneut darüber entscheiden.
Nur falls Jan P. hier zu mindestens zwei Jahren Haft verurteilt wird, kann das Gericht aus formalen Gründen wieder eine Sicherungsverwahrung verhängen.
Zuletzt bescheinigte ein psychiatrischer Gutachter dem Angeklagten ein hohes Rückfallrisiko für das Begehen künftiger Sexualstraftaten. Die Urteilsverkündung in dem Prozess ist für den 3. März vorgesehen.