Untersuchungsausschuss des Landtags Lübcke-Mörder nimmt Recht auf Aussageverweigerung wahr

Stephan Ernst will vor dem Landtags-Untersuchungsausschuss nichts sagen, um eine weitere Strafverfolgung zu vermeiden - doch dann sagt der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke doch etwas.

Stephan Ernst (vorn, l) sitzt neben seinem Anwalt Mustafa Kaplan (r) vor maskierten SEK-Beamten in einer Sitzung im Lübcke-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags.
Stephan Ernst (vorn, l) mit seinem Anwalt Mustafa Kaplan (r) im Lübcke-Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags. Bild © picture-alliance/dpa
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Lübcke-Mörder vor Untersuchungsausschuss

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Der verurteilte Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat am Freitag von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Stephan Ernst wolle damit eine mögliche Strafverfolgung vermeiden, sagte dessen Verteidiger, Mustafa Kaplan, vor dem Landtags-Untersuchungsausschuss.

Ernst selbst verlas eine kurze Erklärung, in der er seine Reue bekundete: "Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht an diese schreckliche Tat denke", sagte er. Er bereue die Tat zutiefst. Seine Erklärung erinnerte teilweise wortgleich an seine Worte vor Gericht, die damals noch von Tränen begleitet worden waren.

Entlassen wurde der Zeuge dann nicht aus der Befragung. Nach kurzer nichtöffentlicher Beratung setzte der Ausschuss die Befragung von Ernst fort. Der Ausschuss erhoffte sich, dass Ernst zumindest auf Fragen antwortet, die nicht von seinem Aussageverweigerungsrecht betroffen waren. So sagte Ernst im Ausschuss, er habe keinen Kontakt zum Verfassungsschutz gehabt und auch nicht gewusst, dass es eine Akte über ihn gegeben habe.

Aus Sicherheitsgründen war die Befragung in das Landgericht Wiesbaden verlegt worden. Ernst war in Begleitung von mehreren bewaffneten Spezialeinsatzkräften der Polizei in den Saal geführt worden.

Untersuchungsausschuss will mögliche Versäumnisse beleuchten

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Ernst war wegen des Mordes an dem CDU-Politiker im Januar 2021 vom Oberlandesgericht Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte Lübcke im Juni 2019 auf dessen Terrasse aus rechtsextremistischen Motiven erschossen. Zwei Wochen nach der Tat fanden Ermittler die entscheidende Spur. DNA von der Kleidung des Toten führte sie zu dem vorbestraften und aktenkundigen Rechtsextremisten Stephan Ernst, der festgenommen wurde und zehn Tage später ein Geständnis ablegte.

Bei der Befragung von Ernst im Untersuchungsausschuss sollte es unter anderem darum gehen, wie er an Waffen gelangte und sein Schießtraining organisierte. Der Untersuchungsausschuss des Landtags soll die Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden in dem Fall und mögliche Versäumnisse beleuchten.

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Sendung: hr-fernsehen, hessenschau, 04.11.2022, 16.45 Uhr

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Quelle: dpa