Prozess in Fulda Lange Haftstrafe nach tödlichen Schüssen am Aschenberg

Im Prozess um nächtliche Schüsse am Fuldaer Aschenberg hat das Landgericht sein Urteil gesprochen. Es verhängte gegen den Schützen zwölf Jahre Haft. Dieser soll einen Bekannten nach einem Streit umgebracht haben.

Das Foto zeigt den Angeklagten, sein Gesicht ist verpixelt, wie er am Tisch sitzt und die Handschellen von einem Justizbeamten abgenommen bekomt´mt.
Vor der Urteilsverkündung im Landgericht Fulda wurden dem Angeklagten (Mitte) die Handfesseln von einem Justizbeamten abgenommen. Neben ihm sind eine Übersetzerin (li.) und sein Anwalt zu sehen. Bild © Jörn Perske
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Nach den tödlichen Schüssen auf einen Mann am Fuldaer Aschenberg ist der Angeklagte zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Fulda sprach am Donnerstag in dem Indizienprozess das Urteil und verhängte zwölf Jahre wegen Totschlags und unerlaubten Führens einer Schusswaffe.

Der 38 Jahre alte Angeklagte hatte in den seit Januar laufenden Verhandlungen weitgehend geschwiegen und die Tat bestritten. Ihm wurde vorgeworfen, einen Bekannten nach einem Streit in der Nacht zum 12. April vergangenen Jahres auf einem Gehweg in einem Wohngebiet am Aschenberg erschossen zu haben. Der Stadtteil gilt gebietsweise als sozialer Brennpunkt.

"Exekutionsartige Tötung"

Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft sein Opfer mit fünf Schüssen aus einer Pistole aus kurzer Distanz niedergestreckt haben. Es verblutete noch am Tatort. Die Staatsanwaltschaft sprach im Prozessverlauf von einer "exekutionsartigen Tötung". Sie hatte in ihrem Plädoyer deshalb eine Haftstrafe von zwölf Jahren gefordert.

Die Verteidigung hatte hingegen auf einen Freispruch plädiert. Es sei nicht zweifelsfrei belegt worden, dass ihr Mandant tatsächlich der Todesschütze gewesen sei. Es seien deshalb mehrere Versionen für den Tathergang denkbar.

Indizien: Schmauchspuren und Handy-Ortung

Die Staatsanwaltschaft hatte bei der Beweisaufnahme Indizien zusammengetragen, die für die Täterschaft des 38-Jährigen sprechen sollten. So seien umfangreiche Schmauchspuren an der Haut und der Kleidung des Anklagten gefunden worden. Zudem stimme die Ortung und Auswertung seiner Handy-Daten mit dem von der Anklage beschriebenen Szenario überein.

Polizeikräfte hinter Absperrband am Tatort am Aschenberg in Fulda.
Polizeikräfte am Tatort am Aschenberg in Fulda. Bild © osthessen-news.de

Denn der Angeklagte soll, nachdem er in der Wohnung des Opfers mit dem Mann in Streit geraten war, in die Innenstadt gelaufen sein. Dort soll er aus der Abstellkammer eines Freundes eine Pistole geholt haben. Mit der Waffe soll er sich zurück auf den Weg zum Aschenberg gemacht haben. Dort habe der angetrunkene (1,95 Promille), aber laut Gericht schuldfähige Mann das Opfer aus der Wohnung gelockt, um es zu erschießen.

Die Tatwaffe wurde zwar nicht gefunden. Dafür geriet der Angeklagte aber auch durch die Zeugenaussage seiner Ex-Freundin unter Druck. Ihr habe er von der Tat berichtet, erklärte das Gericht. Zudem habe ein Brief aus der Untersuchungshaft des in Lettland aufgewachsenen Angeklagten an seine Mutter auf die Täterschaft hingedeutet. Alle Indizien zusammen seien "von hoher Qualität und Dichte", erklärte der Vorsitzende Richter.

Rache wegen verletztem Stolz

Als Motiv für die Tat nahm das Gericht verletzten Stolz an. Nach einer Auseinandersetzung bei einem Trinkgelage in der Wohnung am Aschenberg sei er in der Nacht ohne Jacke und Schuhe rausgeworfen worden. Er habe sich gedemütigt und erniedrigt gefühlt, befand das Gericht. Deswegen habe sich der Angeklagte mit den Schüssen rächen wollen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, in Revision gehen zu wollen.

Weitere Informationen

Redaktion: Jörn Perske

Sendung: hr4, 21.03.2024, 14.30 Uhr

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Quelle: hessenschau.de