19 Jahre nach der Tat Lebenslange Haft für Mord an Johanna Bohnacker
Wegen Mordes an der achtjährigen Johanna aus Ranstadt hat das Landgericht Gießen den angeklagten Rick J. zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Mutter des getöteten Mädchens sagte, von ihr falle eine riesige Last ab. Die Verteidigung kündigte Revision an.
War es Mord oder Totschlag? 19 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der damals acht Jahre alten Johanna Bohnacker aus Ranstadt-Bobenhausen (Wetterau) hat die Schwurgerichtskammer des Gießener Landgerichts am Montag (19.11.18) ein Urteil gefällt: Rick J. muss wegen Mordes für eine lebenslange Haftstrafe ins Gefängnis.
Die Richter stellten auch eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit folgten sie auch in diesem Punkt der Staatsanwaltschaft. Verurteilt wurde J. auch wegen versuchter sexueller Nötigung und des Besitzes von Kinderpornos.
Rick J. hatte die Entführung des Mädchens zu Beginn des Prozesses eingeräumt, aber einen Missbrauch und den Mord bestritten. Den Tod des Kindes stellte er als Unfall dar. Die Polizei war dem Angeklagten bei Ermittlungen in einem Missbrauchsfall aus dem Jahr 2016 auf die Spur gekommen. Im Oktober 2017 wurde der Mann festgenommen.
Richterin: "Aussage war eine große Lüge"
Die Vorsitzende Richterin nannte den Fall "grauenhaft und entsetzlich" und sagte, der Angeklagte habe seine Aussage "in einer Dreistigkeit, wie ich sie noch nicht erlebt habe", ans Prozessgeschehen angepasst. Es handle sich um "eine große Lüge, oder, wie Juristen sagen: eine Schutzbehauptung".
Für das Gericht stand fest, dass Johanna durch Ersticken starb, weil Rick J. ihren Kopf mit 15 Meter Klebeband 29 Mal umwickelt hat, "alleine aus sexuellen Motiven". Ob er aber Johanna tötete, um seinen Geschlechtstrieb zu befriedigen oder um eine Straftat zu verdecken - da legte sich das Gericht ebensowenig wie die Staatsanwaltschaft fest.
Klebeband 29-mal um den Kopf des Kindes gewickelt
Auch die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert. Staatsanwalt Thomas Hauburger sagte, weil der Angeklagte sich "in besonders egoistischer Weise über den Lebensanspruch des Kindes hinweggesetzt" habe, hatte die Staatsanwaltschaft zudem gefordert, das Gericht möge die besondere Schwere der Schuld feststellen.
Die Verteidigung hatte dagegen auf Totschlag plädiert und gefordert, den Angeklagten wegen dessen Drogenkonsums in einer Entzugsklinik unterzubringen. Eine verminderte Schuldfähigkeit wegen des Drogenkonsums hatte ein psychiatrischer Sachverständiger allerdings ausgeschlossen.
Verteidigung will in Revision gehen
Verteidiger Uwe Krechel sah nach der Beweisaufnahme keineswegs eine vorsätzliche Tat als nachgewiesen. Es gebe "keine objektiven Gesichtspunkte, die für irgendetwas sprechen", sagte er. "Wir haben im Grunde genommen nur Knochen gefunden."
Man habe noch nicht einmal objektiv nachweisen können, woran das Mädchen gestorben ist, hatte der Anwalt vor der Urteilsverkündung betont. Nach dem Urteil kündigte die Verteidigung an, in Revision zu gehen.
Johannas Mutter sagte: "Es ist eine riesige Last von mir gefallen, das Urteil hätte nicht härter ausfallen können." Sie habe sich nur anhören müssen, was ihre Tochter erleiden musste. "Abschließen werde ich aber nie können", sagte sie. Auch, weil der Angeklagte nicht die Verantwortung für seine Tat übernommen, sondern ein Lügengebilde gezimmert habe.